Die EU-Kommission hat einen Bericht über die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Empfehlungen zu den gemeinsamen Grundsätzen für kollektive Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren bei Verletzung von durch Unionsrecht garantierten Rechten veröffentlicht.
In dem Bericht vom 25.01.2018 stellt die EU-Kommission fest, dass zwar einige Mitgliedstaaten die Empfehlungen schon teilweise umgesetzt hätten. Nach Ansicht der EU-Kommission bedürfe es aber für eine flächendeckende Umsetzung noch weiterer legislativer Schritte. Die EU-Kommission stellt zudem in ihrem Bericht einen verstärkten Einsatz von Drittmittelfinanzierung fest und untersuchte u.a. die Auswirkungen anwaltlicher Erfolgshonorare auf kollektive Rechtsdurchsetzung.
Deutschland bietet keine kollektiven Rechtsschutzinstrumente an
Die EU-Kommission bemängelt, dass es noch immer neun Mitgliedstaaten gebe – darunter auch Deutschland –, die keine kollektiven Rechtsschutzinstrumente anbieten. Wie der DAV bereits in seiner Stellungnahme (49/2013) angezweifelt hatte, haben zudem alternative, also insbesondere außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren nicht die praktische Bedeutung erlangt, die sich die EU-Kommission erhofft hatte. Die Empfehlungen sollen nun im Rahmen der für April angekündigten Initiative „New Deal for Consumers“ weiter auf ihre praktische Umsetzung hin untersucht werden, wobei ein besonderer Fokus auf die Stärkung des Schadensersatzes sowie die mit Unterlassungsklagen einhergehenden Aspekte gelegt werden soll.
(DAV, Europa im Überblick vom 05.02.2018 / Viola C. Didier)