21.02.2017

Arbeitsrecht, Meldung

BAG zur Versetzung von Mandatsträgern

Beitrag mit Bild

Bei der Versetzung von Mandatsträgern sind einige arbeitsrechtliche Hürden zu überwinden.

Jüngst hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage befasst, wann ein dringender betrieblicher Grund für eine Versetzung eines Betriebsratsmitglieds vorliegt.

Bevor ein Betriebsratsmitglied gegen seinen Willen betriebsübergreifend versetzt wird, ist die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Stimmt der Betriebsrat nicht zu, kann der Arbeitgeber die Ersetzung der Zustimmung beim Arbeitsgericht beantragen. Dieser Antrag ist erfolgreich, wenn ein dringender betrieblicher Grund für die Versetzung vorliegt.

Was ist ein dringender betrieblicher Grund?

Das BAG hat im Beschluss vom 27.07.2016 (Az. 7 ABR 55/14) klargestellt, dass ein dringender betrieblicher Grund für die Versetzung eines Betriebsratsmitglieds dann vorliegt, wenn auf Grundlage der nach einer unternehmerischen Entscheidung bestehenden Strukturen keine Möglichkeit mehr besteht, einen Mandatsträger sinnvoll weiter zu beschäftigen.

Folgen für die Praxis

Die Klarstellung des BAG hat nicht nur Relevanz für die Fälle, in denen Mandatsträger betriebsübergreifend versetzt werden, sondern auch für zahlreiche andere Fallkonstellationen – welche dies sind, erklärt RAin/FAinArbR Dr. Nina Springer, LL.M. in ihrer Kurzkommentierung. Sie finden den Beitrag unter Dokumentennummer DB1227462.


Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank