21.02.2017

Arbeitsrecht, Meldung

BAG zur Versetzung von Mandatsträgern

Beitrag mit Bild

Bei der Versetzung von Mandatsträgern sind einige arbeitsrechtliche Hürden zu überwinden.

Jüngst hat sich das Bundesarbeitsgericht mit der Frage befasst, wann ein dringender betrieblicher Grund für eine Versetzung eines Betriebsratsmitglieds vorliegt.

Bevor ein Betriebsratsmitglied gegen seinen Willen betriebsübergreifend versetzt wird, ist die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Stimmt der Betriebsrat nicht zu, kann der Arbeitgeber die Ersetzung der Zustimmung beim Arbeitsgericht beantragen. Dieser Antrag ist erfolgreich, wenn ein dringender betrieblicher Grund für die Versetzung vorliegt.

Was ist ein dringender betrieblicher Grund?

Das BAG hat im Beschluss vom 27.07.2016 (Az. 7 ABR 55/14) klargestellt, dass ein dringender betrieblicher Grund für die Versetzung eines Betriebsratsmitglieds dann vorliegt, wenn auf Grundlage der nach einer unternehmerischen Entscheidung bestehenden Strukturen keine Möglichkeit mehr besteht, einen Mandatsträger sinnvoll weiter zu beschäftigen.

Folgen für die Praxis

Die Klarstellung des BAG hat nicht nur Relevanz für die Fälle, in denen Mandatsträger betriebsübergreifend versetzt werden, sondern auch für zahlreiche andere Fallkonstellationen – welche dies sind, erklärt RAin/FAinArbR Dr. Nina Springer, LL.M. in ihrer Kurzkommentierung. Sie finden den Beitrag unter Dokumentennummer DB1227462.


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)