• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BAG zur Hinterbliebenenversorgung bei erheblichem Altersabstand

21.02.2018

Arbeitsrecht, Meldung

BAG zur Hinterbliebenenversorgung bei erheblichem Altersabstand

Beitrag mit Bild

©Marco2811/fotolia.com

Sieht eine Regelung in einer Versorgungsordnung vor, dass Ehegatten nur dann eine Hinterbliebenenversorgung erhalten, wenn sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind, liegt darin keine gegen das AGG verstoßende Diskriminierung. Dies hat das BAG klargestellt.

Die Klägerin im Streitfall ist 1968 geboren. Sie hat ihren 1950 geborenen und 2011 verstorbenen Ehemann im Jahr 1995 geheiratet. Dem verstorbenen Ehemann der Klägerin war von seinem Arbeitgeber eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt worden. Nach der Versorgungsordnung setzt der Anspruch auf Leistungen an die Ehegatten voraus, dass sie nicht mehr als 15 Jahre jünger als der Versorgungsberechtigte sind.

Üblicher Altersabstand übersteigt im Streitfall erheblich

Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts ist die durch diese Altersabstandsklausel bewirkte unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters gerechtfertigt (Urteil vom 20.02.2018 – 3 AZR 43/17). Der Arbeitgeber, der eine Hinterbliebenenversorgung zusagt, hat ein legitimes Interesse, das hiermit verbundene finanzielle Risiko zu begrenzen. Die Altersabstandsklausel ist auch erforderlich und angemessen. Sie führt nicht zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer, die von der Klausel betroffen sind. Bei einem Altersabstand von mehr als 15 Jahren ist der gemeinsame Lebenszuschnitt der Ehepartner darauf angelegt, dass der Hinterbliebene einen Teil seines Lebens ohne den Versorgungsberechtigten verbringt. Zudem werden wegen des Altersabstands von mehr als 15 Jahren nur solche Ehegatten von dem Ausschluss erfasst, deren Altersabstand zum Ehepartner den üblichen Abstand erheblich übersteigt.

(BAG, PM vom 20.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Der Betrieb


28.05.2025

Klimaklage gegen RWE gescheitert – OLG Hamm weist Berufung zurück

Trotz grundsätzlicher Offenheit für klimabezogene Haftungsfragen entschied das OLG Hamm mangels konkreter Gefährdung gegen den Kläger.

weiterlesen
Klimaklage gegen RWE gescheitert – OLG Hamm weist Berufung zurück

Meldung

sdecoret/123rf.com


28.05.2025

Künstliche Intelligenz in Rechtsabteilungen auf dem Vormarsch

Generative KI ist kein Zukunftsthema mehr, zeigt eine aktuelle Studie. Sie ist längst Teil juristischer Realität in den globalen Rechtsabteilungen.

weiterlesen
Künstliche Intelligenz in Rechtsabteilungen auf dem Vormarsch

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


27.05.2025

FG Köln stellt Aussetzungszinsen infrage

Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für Aussetzungszinsen geäußert.

weiterlesen
FG Köln stellt Aussetzungszinsen infrage

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank