• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BAG zur Durchführung des Präventionsverfahrens

26.04.2016

Arbeitsrecht, Meldung

BAG zur Durchführung des Präventionsverfahrens

Beitrag mit Bild

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses ein Präventionsverfahren durchzuführen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte in einem Streitfall über die Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung bei unterlassener Durchführung des Präventionsverfahrens zu entscheiden.

Die mit einem Grad von 50 schwerbehinderte Klägerin war seit dem 1. Oktober 2012 beim Landeskriminalamts (LKA) beschäftigt. Die Parteien hatten im Arbeitsvertrag eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart. In einem Personalgespräch am 11. Februar 2013 teilte der Präsident des LKA der Klägerin mit, dass er beabsichtige, das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit zu beenden. Mit Schreiben vom 8. März 2013 kündigte das Land das Arbeitsverhältnis zum 31. März 2013.

Diskriminierung wegen einer Schwerbehinderung?

Die Klägerin hat diese Kündigung nicht mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen. Im vorliegenden Verfahren macht sie einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG geltend. Sie meint, das Land habe sie dadurch diskriminiert, dass es das Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX nicht durchgeführt habe. Das Präventionsverfahren sei eine besondere Schutzmaßnahme zur Vermeidung von Nachteilen für Schwerbehinderte sowie eine „angemessene Vorkehrung“ i. S. v. Art. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und des Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG. Werde eine solche Vorkehrung nicht getroffen, sei dies als Diskriminierung zu werten.

Kein Präventionsverfahren in der Probezeit

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte vor dem BAG keinen Erfolg (Urteil 8 AZR 402/14 vom 21.04.2016). Das Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX selbst ist keine „angemessene Vorkehrung“ i. S. v. Art. 2 UN-BRK und des Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG. Zudem ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG) ein Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX durchzuführen.

(BAG, PM vom 21.04.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©animaflora/fotolia.com


28.03.2024

Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß

Der BFH sieht in der Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten an die deutschen Steuerbehörden keine verfassungsrechtliche Verletzung.

weiterlesen
Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß

Meldung

©jirsak/123rf.com


28.03.2024

Greenwashing: Neue EU-Verbraucherschutz-Regeln in Kraft

Die neuen Regeln richten sich gegen Praktiken wie irreführende „Grünfärberei“ oder falsche Aussagen über Produkte, deren Haltbarkeit nicht den Erwartungen entspricht.

weiterlesen
Greenwashing: Neue EU-Verbraucherschutz-Regeln in Kraft

Interview

Nils Stünkel / Prof. Dr. Alexander Schinner


27.03.2024

Achtung, Cyberangriff an Ostern: „Feiertage sind sehr beliebt bei Hackern“

„Die Anzahl an Cyberattacken auf Unternehmen nimmt an Feiertagen um 30 % zu“, warnen Prof. Dr. Alexander Schinner und Nils Stünkel.

weiterlesen
Achtung, Cyberangriff an Ostern: „Feiertage sind sehr beliebt bei Hackern“

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank