• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BAG zum Status eines außertariflichen Angestellten

25.10.2024

Arbeitsrecht, Meldung

BAG zum Status eines außertariflichen Angestellten

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass auch geringfügige Überschreitungen der höchsten tariflichen Vergütung genügen, um den Status eines außertariflichen Angestellten zu begründen.

Beitrag mit Bild

©bluedesign/fotolia.com

Definieren Tarifvertragsparteien als außertariflich diejenigen Angestellten, deren geldwerte materielle Arbeitsbedingungen diejenigen der höchsten tariflichen Entgeltgruppe überschreiten, ohne einen bestimmten prozentualen Abstand festzusetzen, genügt für Status und Vergütung des außertariflichen Angestellten jedes – auch nur geringfügige – Überschreiten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 23.10.2024 (5 AZR 82/24) entschieden.

Darum ging es im Streitfall

Der Kläger, ein Entwicklungsingenieur, war seit 2013 bei der Beklagten beschäftigt und erhielt seit Juni 2022 eine monatliche Vergütung von 8.212 Euro brutto. Diese lag nur geringfügig über der höchsten tariflichen Vergütung von 8.210,64 Euro brutto. Der Kläger forderte jedoch eine deutlich höhere Vergütung, da er argumentierte, dass der Unterschied mindestens 23,45 % betragen müsse, was einem Gehalt von 10.136,03 Euro entsprochen hätte.

Klare Worte des BAG

Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wies die Klage ab. Das Gericht stellte fest, dass nach den tariflichen Bestimmungen bereits ein geringfügiges Überschreiten der höchsten tariflichen Vergütung ausreicht, um den Status eines außertariflichen Angestellten zu rechtfertigen. Eine weitergehende Auslegung, die eine bestimmte prozentuale Differenz verlangt, sei nur dann zulässig, wenn dies im Tarifvertrag klar festgelegt sei.


BAG vom 23.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


27.02.2026

Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Eine Verdachtskündigung erfordert eine tragfähige Tatsachengrundlage; selbst starke Indizien genügen nicht, wenn objektiv eine Erkrankung vorlag.

weiterlesen
Krank nach Urlaubsablehnung: Verdachtskündigung gescheitert

Meldung

©Bounlow-pic/fotolia.com


27.02.2026

IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Für den Berichtszeitraum 2026 bleibt mangels inhaltlicher oder technischer Änderungen weiterhin die IFRS Accounting Taxonomy 2025 verbindlich anzuwenden.

weiterlesen
IFRS-Taxonomie 2025 gilt auch für 2026 weiter

Steuerboard

Sophia Kaim


26.02.2026

Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung

Die Ablösung eines Nießbrauchsrechts galt nach bisheriger Rechtsprechung des BFH und der bislang von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung als nicht steuerbare Vermögensumschichtung.

weiterlesen
Der entgeltliche Nießbrauchsverzicht an vermieteten Immobilien als steuerbare Entschädigung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)