01.08.2024

Arbeitsrecht, Meldung

BAG urteilt über Feiertagszuschläge

Für Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen, richtet sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist.

Beitrag mit Bild

©WellnhoferDesigns/fotolia.com

In einem Streitfall vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte der Kläger, dessen regelmäßiger Beschäftigungsort in NRW liegt, auf Anordnung seines Arbeitgebers vom 01.-05.11.2021 an einer Fortbildungsveranstaltung in Hessen teilgenommen. Das auf den 01.11. fallende Hochfest Allerheiligen ist zwar nach dem Feiertagsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen gesetzlicher Feiertag, nicht jedoch nach den für das Bundesland Hessen geltenden landesrechtlichen Bestimmungen. Vor diesem Hintergrund streiten die Parteien darüber, ob dem Kläger gleichwohl für die am 01.11.2021 von ihm in Hessen unstreitig erbrachte Arbeitsleistung Feiertagszuschläge zustehen. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung der Beklagten die Klage abgewiesen.

BAG gibt Kläger Recht

Die hiergegen gerichtete Revision des Klägers hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg (Urteil vom 01.08.2024 – 6 AZR 38/24). Dem Kläger stehen die begehrten Feiertagszuschläge zu. Für den Zuschlagsanspruch ist nach den tariflichen Regelungen des TV-L der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich. Dieser lag im Streitfall in Nordrhein-Westfalen.


BAG vom 01.08.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


05.12.2024

Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Eine Regelung, die Überstundenzuschläge nur für Vollzeit-Arbeitszeiten vorsieht, diskriminiert Teilzeitbeschäftigte und verstößt gegen das TzBfG und AGG, so das BAG.

weiterlesen
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Meldung

gregbrave/123rf.com


05.12.2024

Einigung beim EU-Rechtsakt gegen Entwaldung

Die Entwaldungsverordnung ist bereits seit dem 29.06.2023 in Kraft; die EU-Kommission hat jedoch vorgeschlagen, den Geltungsbeginn um ein Jahr auf den 30.12.2025 zu verschieben.

weiterlesen
Einigung beim EU-Rechtsakt gegen Entwaldung

Meldung

©momius/fotolia.com


04.12.2024

DStV begrüßt Rechtssicherheit bei der Grunderwerbsteuer

In der Rechnungszustellung ist die E-Rechnung mit der Briefpost beinahe gleichauf, beim Empfang ist sie aber noch deutlich seltener, zeigt eine aktuelle Studie.

weiterlesen
DStV begrüßt Rechtssicherheit bei der Grunderwerbsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank