04.08.2016

Arbeitsrecht, Meldung

BAG entscheidet zu Bonusanspruch

Beitrag mit Bild

Äußert sich der bestimmungsberechtigte Arbeitgeber zu bestimmten Faktoren, die die Bonushöhe betreffen nicht, darf dies nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen, so das BAG.

Behält sich der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vor, über die Höhe eines Bonusanspruchs nach billigem Ermessen zu entscheiden, unterliegt diese Entscheidung der vollen gerichtlichen Überprüfung. Entspricht die Entscheidung nicht billigem Ermessen, kann das Gericht die Höhe des Bonus festsetzen.

Im Streitfall war der Kläger bei einer internationalen Großbank als Managing Director beschäftigt. Vertraglich war vereinbart, dass er am Bonussystem teilnimmt. Entsprechend erhielt er für das Geschäftsjahr 2009 eine Leistung i.H.v. 200.000 Euro und für das Geschäftsjahr 2010 9.920 Euro. Für das Jahr 2011 erhielt er keinen Bonus. Andere Mitarbeiter erhielten Leistungen, die sich der Höhe nach überwiegend zwischen einem Viertel und der Hälfte der jeweiligen Vorjahresleistung bewegten.

Wer muss Anhaltspunkte vortragen?

Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Zahlung eines Bonus für das Geschäftsjahr 2011, dessen Höhe er in das Ermessen des Gerichts stellte, mindestens aber 52.480 Euro. Das Arbeitsgericht verurteilte die Bank zur Zahlung eines Bonus i.H.v. 78.720 Euro. Das Landesarbeitsgericht wies die Klage auf die Berufung der Bank ab, weil der Kläger keine hinreichenden Anhaltspunkte vorgetragen habe, die eine gerichtliche Festsetzung der Bonushöhe ermöglichten.

Keine Darlegungs- und Beweislast im prozessualen Sinn

Die Revision des Klägers hatte vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg (Urteil vom 03.08.2016, Az. 10 AZR 710/14). Der Kläger hat Anspruch auf einen Bonus, der nach billigem Ermessen festzusetzen war. Mangels hinreichender Darlegungen der Bank zur Berechtigung der Festsetzung auf Null für 2011 ist diese Festsetzung unverbindlich. Die Leistungsbestimmung hat in einem solchen Fall gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch das Gericht zu erfolgen. Grundlage ist dafür der Sachvortrag der Parteien; eine Darlegungs- und Beweislast im prozessualen Sinn gibt es nicht.

Berechnung der Bonushöhe darf nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen

Äußert sich der bestimmungsberechtigte Arbeitgeber zu bestimmten Faktoren nicht, geht dies nicht zu Lasten des Arbeitnehmers. Von diesem kann kein Vortrag zu Umständen verlangt werden, wie z.B. der Höhe eines Bonustopfes, die außerhalb seines Kenntnisbereichs liegen. Auf die Erhebung einer Auskunftsklage kann er regelmäßig nicht verwiesen werden. Vielmehr ist die Leistung durch das Gericht aufgrund der Umstände (z.B. Höhe der Leistung in den Vorjahren, wirtschaftliche Kennzahlen, Ergebnis einer Leistungsbeurteilung) festzusetzen. Da die gerichtliche Bestimmung der Leistung regelmäßig Sache der Tatsacheninstanzen ist, hat das BAG den Fall zur Festsetzung der Bonushöhe für das Geschäftsjahr 2011 an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

(BAG, PM 41/16 vom 03.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Daniel Greger / Friederike Wolter


31.10.2025

Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Das BAG gibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 23.10.2025 – 8 AZR 300/24 zu erkennen, dass ein Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot zur Zahlung des Entgelts verpflichtet, das dem im Rahmen des Paarvergleichs herangezogenen Kollegen gezahlt wird, also nach „ganz oben“ – nicht nur zu einer Anpassung an den Mittelwert des Entgelts der Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts.

weiterlesen
Equal Pay – Verstoß gegen das Entgeltgleichheitsgebot kann Gehaltsanpassung bis zur Höhe der Bezüge der Vergleichsperson bedingen

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


31.10.2025

Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Das BAG hat klargestellt, dass es keinen festen prozentualen Maßstab für die Angemessenheit von Probezeiten in befristeten Arbeitsverträgen gibt.

weiterlesen
Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis

Meldung

© nmann77/fotolia.com


31.10.2025

Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

Das Bundeskabinett macht den Weg frei für den Data Act und setzt damit auf klare Zuständigkeiten ohne zusätzliche Bürokratie.

weiterlesen
Kabinett beschließt Data-Act-Durchführungsgesetz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank