• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BaFin zur Prüfungspflicht von Kapitalverwaltungsgesellschaften

01.10.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

BaFin zur Prüfungspflicht von Kapitalverwaltungsgesellschaften

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein neues Rundschreiben zur Befreiung von der Prüfungspflicht nach § 38 Absatz 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) veröffentlicht.

Das Rundschreiben skizziert die Voraussetzungen, nach denen Kapitalverwaltungsgesellschaften auf Antrag von der Pflicht befreit werden können, eine gesonderte Prüfung von erbrachten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen durch den Abschlussprüfer durchführen zu lassen.

Befreiung von der Prüfungspflicht

Ein Befreiungstatbestand liegt beispielsweise vor, wenn keine allgemeinen Ausschlusskriterien vorliegen und die Kapitalverwaltungsgesellschaft ihre Dienstleistungen bzw. Nebendienstleistungen ausschließlich gegenüber professionellen Kunden erbringt oder wenn das „beratene“ Anlagevolumen sowie die für die Privatkunden verwahrten Anteilsscheine in der Summe den Betrag von 5 Mio. Euro nicht überschreiten.

Hingegen kommt eine Befreiung regelmäßig nicht in Betracht, wenn noch keine Erstprüfung der Kapitalverwaltungsgesellschaft stattgefunden hat oder wenn bei der letzten Prüfung Mängel festgestellt wurden.

Das Rundschreiben 10/2019 (WA) vom 16.09.2019 ersetzt das bisherige Rundschreiben 16/2009 (WA) vom 22.09.2009. Es steht auf der Internetseite der BaFin zur Verfügung.

(WPK vom 26.09.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Michaela Massig


12.09.2025

„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

In Erfurt (und Luxemburg) meint man es ernst, wenn es um die Sicherung von Urlaubsansprüchen geht.

weiterlesen
„Urlaub wurde in natura gewährt“ – besser tatsächlich unter Palmen als nur auf dem Papier

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


12.09.2025

EuGH: Mehr Schutz für pflegende Eltern am Arbeitsplatz

Der EuGH stärkt die Rechte arbeitender Eltern behinderter Kinder erheblich. Arbeitgeber müssen flexible und unterstützende Arbeitsbedingungen schaffen.

weiterlesen
EuGH: Mehr Schutz für pflegende Eltern am Arbeitsplatz

Meldung

©jirsak/123rf.com


12.09.2025

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts

Mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung der Produkthaftung wird ein wichtiger Schritt in Richtung Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter gegangen.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank