• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BaFin zur Prüfungspflicht von Kapitalverwaltungsgesellschaften

01.10.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

BaFin zur Prüfungspflicht von Kapitalverwaltungsgesellschaften

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein neues Rundschreiben zur Befreiung von der Prüfungspflicht nach § 38 Absatz 4 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) veröffentlicht.

Das Rundschreiben skizziert die Voraussetzungen, nach denen Kapitalverwaltungsgesellschaften auf Antrag von der Pflicht befreit werden können, eine gesonderte Prüfung von erbrachten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen durch den Abschlussprüfer durchführen zu lassen.

Befreiung von der Prüfungspflicht

Ein Befreiungstatbestand liegt beispielsweise vor, wenn keine allgemeinen Ausschlusskriterien vorliegen und die Kapitalverwaltungsgesellschaft ihre Dienstleistungen bzw. Nebendienstleistungen ausschließlich gegenüber professionellen Kunden erbringt oder wenn das „beratene“ Anlagevolumen sowie die für die Privatkunden verwahrten Anteilsscheine in der Summe den Betrag von 5 Mio. Euro nicht überschreiten.

Hingegen kommt eine Befreiung regelmäßig nicht in Betracht, wenn noch keine Erstprüfung der Kapitalverwaltungsgesellschaft stattgefunden hat oder wenn bei der letzten Prüfung Mängel festgestellt wurden.

Das Rundschreiben 10/2019 (WA) vom 16.09.2019 ersetzt das bisherige Rundschreiben 16/2009 (WA) vom 22.09.2009. Es steht auf der Internetseite der BaFin zur Verfügung.

(WPK vom 26.09.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Katharina Pichler


10.06.2026

Anrechnung auf nur zukünftige Zugewinnausgleichsforderung macht Grundstücksübertragung zur Anschaffung

Die zehnjährige Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist in der Beratungspraxis oft der entscheidende Hebel für steuerfreie Grundstücksveräußerungen – und kann durch güterrechtliche Vereinbarungen häufig unbemerkt wieder neu anlaufen.

weiterlesen
Anrechnung auf nur zukünftige Zugewinnausgleichsforderung macht Grundstücksübertragung zur Anschaffung

Meldung

peshkova/123rf.com


10.06.2026

KI verändert die deutsche Wirtschaft schneller als erwartet

Viele Unternehmen investieren gezielter in KI, qualifizieren ihre Mitarbeitenden und bauen erste Governance-Strukturen auf.

weiterlesen
KI verändert die deutsche Wirtschaft schneller als erwartet

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


10.06.2026

Lohngleichheit: EU macht Druck

Die Entgelttransparenz-Richtlinie macht deutlich, dass faire Bezahlung nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit ist, sondern auch der Wettbewerbsfähigkeit.

weiterlesen
Lohngleichheit: EU macht Druck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht