• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BaFin zur Prüfung der Einhaltung der EU-Offenlegungsverordnung

20.06.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

BaFin zur Prüfung der Einhaltung der EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin hat mitgeteilt, dass die aufsichtlichen Vorgaben zur Erstprüfung der Einhaltung der EU-Offenlegungsverordnung auch auf das zweite Prüfungsjahr anzuwenden sind.

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Die EU-Offenlegungsverordnung und die EU-Taxonomie-Verordnung regeln nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Nach dem Fondsstandortgesetz vom 03.06.2021 unterstützen Wirtschaftsprüfer die BaFin bei der Überwachung der Einhaltung der neuen nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen.

Eckpfeiler für die Prüfung der Einhaltung der EU-Offenlegungsverordnung

Im vergangenen Jahr hatte die BaFin mit Schreiben vom 30.06.2021 wesentliche Eckpfeiler für die aufsichtliche Prüfung der neuen Anforderungen. Dies betraf (Erst-)Prüfungen für das Jahr 2021. Unter Berücksichtigung der aufsichtlichen Hinweise hat das IDW im November 2021 den IDW Praxishinweis 2/2021 veröffentlicht (vgl. IDW Aktuell-Meldung vom 04.11.2021).

Jetzt hat die BaFin mit einem Schreiben an das IDW mitgeteilt, dass die aufsichtlichen Vorgaben zur Erstprüfung auch auf das zweite Prüfungsjahr anzuwenden sind: Prüfung der Einhaltung der EU-Offenlegungsverordnung.

IDW aktualisiert Praxishinweise

Die zuständigen IDW Fachgremien werden die Hinweise der BaFin bei der derzeit laufenden Aktualisierung des IDW Praxishinweises 2/2021 berücksichtigen. Bei der Anpassung der Verlautbarung werden auch der Delegierte Rechtsakt der EU-Kommission vom 06.04.2022 sowie die im Mai 2022 veröffentlichten Fragen und Antworten der EU-Kommission zur EU-Offenlegungsverordnung und die „Klarstellungen“ der European Supervisory Authorities (ESAs) vom 02.06.2022 zum Delegierten Rechtsakt reflektiert.


IDW vom 10.06.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Picture-Factory/fotolia.com


16.02.2026

Fasching: Betriebsinterne Regelungen sind empfehlenswert

Obwohl Fasching vielerorts gefeiert wird, gelten arbeitsrechtlich reguläre Arbeitstage mit allen Pflichten zu Arbeitszeit, Urlaub, Kleidungsvorgaben und Alkoholverbot.

weiterlesen
Fasching: Betriebsinterne Regelungen sind empfehlenswert

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


16.02.2026

Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Das Urteil des FG Düsseldorf zeigt, dass komplexe gesellschaftsrechtliche Strukturen steuerlich nicht isoliert, sondern im Rahmen einer Gesamtbetrachtung gewürdigt werden.

weiterlesen
Gestaltungsmissbrauch beim Bondstripping im Betriebsvermögen

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)