25.11.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

BaFin stellt Verbraucherschutzstrategie vor

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre neue Verbraucherschutzstrategie vorgestellt. Sie reagiert damit auf die aktuellen Herausforderungen: Digitalisierung, demografischer Wandel, Inflation und Nachhaltigkeit.

Beitrag mit Bild

©wsf-f/fotolia.com

„Die Anforderungen an die Verbraucher steigen Tag für Tag. Es braucht daher eine Aufsicht, die Bürger angemessen schützt. Die Erwartungen an uns sind hoch. Mit unserer neuen Verbraucherschutzstrategie wollen wir die passende Antwort auf die aktuellen Herausforderungen geben“, betont Mark Branson, Präsident der BaFin.

Angemessenes Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher

Aufgabe der BaFin im kollektiven Verbraucherschutz ist es, ein angemessenes Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Gesamtheit zu gewährleisten. Die Durchsetzung individueller Verbraucherinteressen und die Entscheidung von Einzelfällen gehören hingegen nicht zu ihren Aufgaben. Deshalb kann die BaFin im Beschwerdeverfahren den einzelnen Verbraucher unterstützen, indem sie von den betroffenen Unternehmen eine Stellungnahme anfordert, aber nicht direkt bei der Durchsetzung seiner eventuellen Ansprüche agieren.

Sie sorgt dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher selbstbestimmte finanzielle Entscheidungen auf der Grundlage zutreffender und verständlicher Informationen treffen können und ihnen geeignete Produkte angeboten werden, die verantwortungsvoll hergestellt und vertrieben werden. Das bedeutet vor allem sicherzustellen, dass die von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen – unter anderem Kreditinstitute, Versicherer und Wertpapierdienstleister – ihre gesetzlichen Verhaltenspflichten gegenüber den Verbrauchern, insbesondere bei der Beratung, erfüllen und ihren Informations- und Aufklärungspflichten nachkommen. Relevant für den Verbraucherschutz sind darüber hinaus die Pflichten bei der Produktentwicklung und ­überwachung. Stellt die BaFin hierbei Anhaltspunkte für verbraucherschutzrelevantes Fehlverhalten fest, wird sie dieses mit den Mitteln der Missstandsaufsicht verhindern oder abstellen.

Schwerpunkte der Verbraucherschutzstrategie

Die Verbraucherschutzstrategie umfasst vier inhaltliche Schwerpunkte: Den Ausbau des Markt-Monitorings, die Intensivierung der vorausschauenden und mutigen Aufsicht, die Stärkung der Finanzkompetenz der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Ausweitung von Kooperationen im Verbraucherschutz. Die Verbraucherschutzstrategie erklärt zugleich auch die Aufgaben und Zuständigkeiten der BaFin im kollektiven Verbraucherschutz.

Die Verbraucherschutzstrategie finden Sie hier.


BaFin vom 22.11.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


11.06.2026

§ 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Anwendung auf gewerblich geprägte Personengesellschaften – Neue Entwicklung in der Verwaltungspraxis

Die Diskussion um § 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG hat in jüngerer Zeit an praktischer Relevanz gewonnen. Hintergrund ist, dass Finanzämter vermehrt die Auffassung vertreten, das Verlustverrechnungsverbot erfasse negative Einkünfte aus Drittstaatenbetriebsstätten auch dann, wenn diese einer gewerblich geprägten Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG zuzurechnen sind.

weiterlesen
§ 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Anwendung auf gewerblich geprägte Personengesellschaften – Neue Entwicklung in der Verwaltungspraxis

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


11.06.2026

BFH kippt Steuer auf fiktive Zinsen beim Immobilienverkauf

Zinslose Raten beim privaten Immobilienverkauf führen grundsätzlich nicht zu steuerpflichtigen fiktiven Zinsen, so der BFH.

weiterlesen
BFH kippt Steuer auf fiktive Zinsen beim Immobilienverkauf

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


11.06.2026

Steuerstatistik: Immer mehr Menschen rutschen in den Spitzensteuersatz

Die Steuerstatistik verdeutlicht, dass die Einkommensteuer maßgeblich von Steuerpflichtigen mit höheren Einkommen getragen wird.

weiterlesen
Steuerstatistik: Immer mehr Menschen rutschen in den Spitzensteuersatz
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht