• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BaFin setzt Verbot binärer Optionen für Kleinanleger fort

02.07.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

BaFin setzt Verbot binärer Optionen für Kleinanleger fort

Beitrag mit Bild

©EtiAmmos/fotolia.com

Die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen an Privatkunden bleiben in Deutschland weiterhin verboten. Dies hat die BaFin mit einer Allgemeinverfügung festgelegt. Die deutsche Aufsicht reagiert damit auf das Auslaufen der Produktinterventionsmaßnahme der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA.

Risiken und damit erhebliche Anlegerschutzbedenken sieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor allem darin, dass binäre Optionen komplex und wenig transparent sind. Dies gilt vor allem für die Berechnung ihrer Wertentwicklung und des zugrunde liegenden Basiswerts.

Risiko-/Rendite-Profil undurchsichtig

Anders als andere Finanzinstrumente werden binäre Optionen nicht an einem Markt gehandelt, bei dem sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben. Der Anbieter setzt den Preis selbst fest, ohne dass die Kunden diesen nachvollziehen und prüfen können. Kleinanleger haben wegen der regelmäßig extrem kurzen Laufzeiten Schwierigkeiten, das Risiko-/Rendite-Profil zutreffend abzuschätzen.

Konflikt zu den Interessen der Kunden

Daneben agieren Anbieter von binären Optionen regelmäßig als direkte Gegenpartei ihrer Kunden. Die Interessen der Anbieter stehen daher in direktem Konflikt zu den Interessen der Kunden. Anbieter könnten beispielsweise den Preis des Basiswerts bei Ablauf der binären Option manipulieren oder die Laufzeit der binären Option um Sekunden oder Millisekunden so verändern, dass der Optionskontrakt nicht auszuzahlen wäre.

Ende der ESMA-Produktinterventionsmaßnahme

Die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von binären Optionen an Kleinanleger waren in der Europäischen Union bislang aufgrund einer vorübergehenden Maßnahme der ESMA untersagt. Diese lief am 01.07.2019 aus. Die Allgemeinverfügung der BaFin gilt ab dem 02.07.2019 und ist auf der BaFin-Website veröffentlicht.

(BaFin vom 01.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


15.06.2026

Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Nicht jede Erbauseinandersetzung führt automatisch zu einer vollständigen Befreiung von der Grunderwerbsteuer, zeigt das Urteil des FG Münster.

weiterlesen
Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Meldung

sdecoret/123rf.com


15.06.2026

AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Deutschland bekommt durch den Bundestagsbeschluss den lange erwarteten Rechtsrahmen für die Umsetzung des europäischen AI Act.

weiterlesen
AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


12.06.2026

BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht