• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BaFin: Rundschreiben zur Compliance von Wertpapierfirmen

19.04.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

BaFin: Rundschreiben zur Compliance von Wertpapierfirmen

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Das angepasste Rundschreiben der BaFin zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) ist veröffentlicht.

Die BaFin hat den Abschnitt BT 3.2 des alten Rundschreibens ergänzt. Dieser erlegt Wertpapierdienstleistungsunternehmen nun konkrete Kennzeichnungspflichten für Informationen auf, die sie von Dritten erhalten und aufgrund ihrer Verpflichtung in Nr. 16 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte lediglich an die Depotkunden weiterleiten. Zugleich stellt BT 3.2 klar, dass die Wertpapierfirmen in diesen Fällen nicht dafür verantwortlich sind, dass die weitergeleiteten Informationen redlich, eindeutig und nicht irreführend sind (§ 31 Absatz 2 WpHG und § 4 Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung – WpDVerOV).

Anpassung an EU-Marktmissbrauchsverordnung

Darüber hinaus wurde der Abschnitt BT 5 teilweise aufgehoben. Hintergrund ist, dass aufgrund des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes die Absätze 1 bis 4 des alten § 34b WpHG aufgehoben wurden. Deren Regelungsinhalt ergibt sich nun direkt aus Artikel 20 der europäischen Marktmissbrauchsverordnung.

Das Rundschreiben finden Sie hier.

(BaFin, Mitteilung vom 08.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


28.09.2026

Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Für steuerfreie Einlagenrückgewähr aus EU-Gesellschaften reicht die ausländische Handelsbilanz als Nachweis grundsätzlich nicht aus.

weiterlesen
Steuerfreie Einlagenrückgewähr: Nachweis muss deutschen Steuerregeln folgen

Meldung

© Calado/fotolia.com


28.09.2026

Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Die geplante Verlängerung sachgrundloser Befristungen auf bis zu vier Jahre verschafft Unternehmen mehr Flexibilität, könnte aber Personalentscheidungen hinauszögern.

weiterlesen
Comeback der Befristungen: Jeder vierte Arbeitgeber will stärker darauf setzen

Meldung

ilixe48/123rf.com


25.09.2026

D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll

Eine arbeitgeberfinanzierte D&O-Versicherung kann dazu führen, dass Führungskräfte für grob fahrlässig verursachte Schäden voll haften.

weiterlesen
D&O-Versicherung: Führungskraft haftet trotz Millionenschaden voll
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht