• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BaFin: Hinweise zur Prüfung von Wertpapierinstituten

22.12.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

BaFin: Hinweise zur Prüfung von Wertpapierinstituten

In Folge eines Austausches zwischen BaFin und IDW hat die BaFin ihre Erwartungshaltung an die Prüfung von kleinen und mittleren Wertpapierinstituten konkretisiert. Hintergrund ist, dass die WpI-PrüfbV bislang noch nicht in finaler Fassung veröffentlicht wurde.

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Nach § 78 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpIG sind unter anderem die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Einhaltung der Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen sowie deren angemessene Ermittlung durch das Wertpapierinstitut in die Prüfung eingeschlossen. Dies konkretisiert die BaFin dahingehend, dass insbesondere die

  • Selbsteinstufung der Wertpapierinstitute
  • Einhaltung der Eigenmittelvorschriften der Verordnung (EU) 2019/2033
  • Einhaltung der Liquiditätsanforderung, Art. 43, 45 IFR sowie
  • Daten zur geschäftlichen Entwicklung (Anzahl Kunden und Geschäftsvolumen)

zu prüfen sind und darüber zu berichten ist.

Im Übrigen geht die BaFin davon aus, dass alle in § 78 WpIG aufgeführten Prüffelder geprüft werden und darüber berichtet wird. Die BaFin und Bundesbank erwarten daher unabhängig vom Erlass der WpI-PrüfbV, dass diese Konkretisierungen neben den Anforderungen des § 78 WpIG berücksichtigt werden.

Zeiträume bei der Prüfung von Wertpapierinstituten

Zudem weist die BaFin darauf hin, dass die o.g. Anforderungen aufgrund des Inkrafttretens des WpIG für Sachverhalte nach dem 25.06.2021 Gültigkeit haben. Für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 25.06.2021 umfasst die Berichterstattung Sachverhalte, bei denen der Prüfer einen Normverstoß mit gewichtigen Auswirkungen (gewichtige Mängel) bzw. schwergewichtigen Auswirkungen (schwergewichtige Mängel) feststellt. Zudem sind die Anlagen 1 bis 3 des Entwurfs der WpI-PrüfbV dem Prüfungsbericht beizufügen.

Das aktuelle Schreiben wird nun in den Fachgremien des IDW, vor allem im IDW Bankenfachausschuss, erörtert.


IDW vom 10.12.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht