• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BaFin: Hinweise zur Prüfung von Wertpapierinstituten

22.12.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

BaFin: Hinweise zur Prüfung von Wertpapierinstituten

In Folge eines Austausches zwischen BaFin und IDW hat die BaFin ihre Erwartungshaltung an die Prüfung von kleinen und mittleren Wertpapierinstituten konkretisiert. Hintergrund ist, dass die WpI-PrüfbV bislang noch nicht in finaler Fassung veröffentlicht wurde.

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Nach § 78 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpIG sind unter anderem die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Einhaltung der Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen sowie deren angemessene Ermittlung durch das Wertpapierinstitut in die Prüfung eingeschlossen. Dies konkretisiert die BaFin dahingehend, dass insbesondere die

  • Selbsteinstufung der Wertpapierinstitute
  • Einhaltung der Eigenmittelvorschriften der Verordnung (EU) 2019/2033
  • Einhaltung der Liquiditätsanforderung, Art. 43, 45 IFR sowie
  • Daten zur geschäftlichen Entwicklung (Anzahl Kunden und Geschäftsvolumen)

zu prüfen sind und darüber zu berichten ist.

Im Übrigen geht die BaFin davon aus, dass alle in § 78 WpIG aufgeführten Prüffelder geprüft werden und darüber berichtet wird. Die BaFin und Bundesbank erwarten daher unabhängig vom Erlass der WpI-PrüfbV, dass diese Konkretisierungen neben den Anforderungen des § 78 WpIG berücksichtigt werden.

Zeiträume bei der Prüfung von Wertpapierinstituten

Zudem weist die BaFin darauf hin, dass die o.g. Anforderungen aufgrund des Inkrafttretens des WpIG für Sachverhalte nach dem 25.06.2021 Gültigkeit haben. Für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 25.06.2021 umfasst die Berichterstattung Sachverhalte, bei denen der Prüfer einen Normverstoß mit gewichtigen Auswirkungen (gewichtige Mängel) bzw. schwergewichtigen Auswirkungen (schwergewichtige Mängel) feststellt. Zudem sind die Anlagen 1 bis 3 des Entwurfs der WpI-PrüfbV dem Prüfungsbericht beizufügen.

Das aktuelle Schreiben wird nun in den Fachgremien des IDW, vor allem im IDW Bankenfachausschuss, erörtert.


IDW vom 10.12.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Rechtsboard

Wolfgang Kleinebrink


24.08.2026

„Programm für Aufschwung und Beschäftigung – Teil 2“ – Wichtige Auswirkungen auf das Entgeltfortzahlungsrecht und die Mitbestimmung bei KI-Maßnahmen

Am 02.07.2026 hat der Koalitionsausschuss der Union und der SPD das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Im Folgenden wird erläutert, welche Folgen das Vorhaben für das Recht der Entgeltfortzahlung und die Mitbestimmung bei KI-Maßnahmen haben könnte und welche Möglichkeiten die angedachten neuen Regelungen für Arbeitgeber bieten würden.

weiterlesen
„Programm für Aufschwung und Beschäftigung – Teil 2“ – Wichtige Auswirkungen auf das Entgeltfortzahlungsrecht und die Mitbestimmung bei KI-Maßnahmen

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


24.08.2026

Carried Interest bei Private-Equity-Fonds nicht umsatzsteuerbar

Ein Carried Interest bleibt umsatzsteuerfrei, wenn er vom Gesellschaftserfolg und nicht von konkreten Leistungen abhängt.

weiterlesen
Carried Interest bei Private-Equity-Fonds nicht umsatzsteuerbar

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


24.08.2026

Entgeltgleichheit: Median der Männer wird zum Maßstab

Das LAG BW sprach einer Arbeitnehmerin wegen Entgeltbenachteiligung die Differenz zum Medianentgelt vergleichbarer männlicher Beschäftigter zu.

weiterlesen
Entgeltgleichheit: Median der Männer wird zum Maßstab
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht