• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BaFin: Hinweise zur Prüfung von Wertpapierinstituten

22.12.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

BaFin: Hinweise zur Prüfung von Wertpapierinstituten

In Folge eines Austausches zwischen BaFin und IDW hat die BaFin ihre Erwartungshaltung an die Prüfung von kleinen und mittleren Wertpapierinstituten konkretisiert. Hintergrund ist, dass die WpI-PrüfbV bislang noch nicht in finaler Fassung veröffentlicht wurde.

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Nach § 78 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpIG sind unter anderem die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Einhaltung der Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen sowie deren angemessene Ermittlung durch das Wertpapierinstitut in die Prüfung eingeschlossen. Dies konkretisiert die BaFin dahingehend, dass insbesondere die

  • Selbsteinstufung der Wertpapierinstitute
  • Einhaltung der Eigenmittelvorschriften der Verordnung (EU) 2019/2033
  • Einhaltung der Liquiditätsanforderung, Art. 43, 45 IFR sowie
  • Daten zur geschäftlichen Entwicklung (Anzahl Kunden und Geschäftsvolumen)

zu prüfen sind und darüber zu berichten ist.

Im Übrigen geht die BaFin davon aus, dass alle in § 78 WpIG aufgeführten Prüffelder geprüft werden und darüber berichtet wird. Die BaFin und Bundesbank erwarten daher unabhängig vom Erlass der WpI-PrüfbV, dass diese Konkretisierungen neben den Anforderungen des § 78 WpIG berücksichtigt werden.

Zeiträume bei der Prüfung von Wertpapierinstituten

Zudem weist die BaFin darauf hin, dass die o.g. Anforderungen aufgrund des Inkrafttretens des WpIG für Sachverhalte nach dem 25.06.2021 Gültigkeit haben. Für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 25.06.2021 umfasst die Berichterstattung Sachverhalte, bei denen der Prüfer einen Normverstoß mit gewichtigen Auswirkungen (gewichtige Mängel) bzw. schwergewichtigen Auswirkungen (schwergewichtige Mängel) feststellt. Zudem sind die Anlagen 1 bis 3 des Entwurfs der WpI-PrüfbV dem Prüfungsbericht beizufügen.

Das aktuelle Schreiben wird nun in den Fachgremien des IDW, vor allem im IDW Bankenfachausschuss, erörtert.


IDW vom 10.12.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Meldung

©beebright/fotolia.com


03.06.2026

Wirtschaftskriminalität: Steigende Fallzahlen durch KI

Obwohl KI von vielen Unternehmen als erhebliches Risiko wahrgenommen wird, setzen sie bei Prävention zunehmend selbst auf die Technologie.

weiterlesen
Wirtschaftskriminalität: Steigende Fallzahlen durch KI

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.06.2026

Sonderprüfungen lohnen sich: Fiskus erzielt Milliardenbetrag

Die im Jahr 2025 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen ergaben bei 65.294 Prüfungen ein Mehrergebnis von rund 1,69 Mrd. €.

weiterlesen
Sonderprüfungen lohnen sich: Fiskus erzielt Milliardenbetrag
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht