• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • BaFin: Hinweise zur Prüfung von Wertpapierinstituten

22.12.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

BaFin: Hinweise zur Prüfung von Wertpapierinstituten

In Folge eines Austausches zwischen BaFin und IDW hat die BaFin ihre Erwartungshaltung an die Prüfung von kleinen und mittleren Wertpapierinstituten konkretisiert. Hintergrund ist, dass die WpI-PrüfbV bislang noch nicht in finaler Fassung veröffentlicht wurde.

Beitrag mit Bild

©Andrey Popov/fotolia.com

Nach § 78 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpIG sind unter anderem die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Einhaltung der Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen sowie deren angemessene Ermittlung durch das Wertpapierinstitut in die Prüfung eingeschlossen. Dies konkretisiert die BaFin dahingehend, dass insbesondere die

  • Selbsteinstufung der Wertpapierinstitute
  • Einhaltung der Eigenmittelvorschriften der Verordnung (EU) 2019/2033
  • Einhaltung der Liquiditätsanforderung, Art. 43, 45 IFR sowie
  • Daten zur geschäftlichen Entwicklung (Anzahl Kunden und Geschäftsvolumen)

zu prüfen sind und darüber zu berichten ist.

Im Übrigen geht die BaFin davon aus, dass alle in § 78 WpIG aufgeführten Prüffelder geprüft werden und darüber berichtet wird. Die BaFin und Bundesbank erwarten daher unabhängig vom Erlass der WpI-PrüfbV, dass diese Konkretisierungen neben den Anforderungen des § 78 WpIG berücksichtigt werden.

Zeiträume bei der Prüfung von Wertpapierinstituten

Zudem weist die BaFin darauf hin, dass die o.g. Anforderungen aufgrund des Inkrafttretens des WpIG für Sachverhalte nach dem 25.06.2021 Gültigkeit haben. Für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 25.06.2021 umfasst die Berichterstattung Sachverhalte, bei denen der Prüfer einen Normverstoß mit gewichtigen Auswirkungen (gewichtige Mängel) bzw. schwergewichtigen Auswirkungen (schwergewichtige Mängel) feststellt. Zudem sind die Anlagen 1 bis 3 des Entwurfs der WpI-PrüfbV dem Prüfungsbericht beizufügen.

Das aktuelle Schreiben wird nun in den Fachgremien des IDW, vor allem im IDW Bankenfachausschuss, erörtert.


IDW vom 10.12.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©M.Schuppich/fotolia.com


27.08.2026

Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt

Immer mehr Steuerpflichtige nutzen KI und Apps für ihre Steuererklärung und zeigen zugleich großes Interesse an einer automatisch vorausgefüllten Ein-Klick-Lösung.

weiterlesen
Steuererklärung: Das Smartphone übernimmt, KI unterstützt

Steuerboard

Emanuel Benning


27.08.2026

Grundstücksübertragung im Zugewinnausgleich: Entgeltliche Veräußerung trotz familienrechtlicher Veranlassung?

Die Erfüllung güterrechtlicher Ausgleichsansprüche durch Immobilien wird in der Beratungspraxis häufig primär unter schenkung- und erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten strukturiert, insbesondere bei der Übertragung im Rahmen einer Güterstandsschaukel. Einkommensteuerlich kann dieselbe Übertragung jedoch eine erheblich andere Wirkung entfalten.

weiterlesen
Grundstücksübertragung im Zugewinnausgleich: Entgeltliche Veräußerung trotz familienrechtlicher Veranlassung?

Meldung

©jirsak/123rf.com


27.08.2026

Annahmeverzug: Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote

Das BAG begrenzt den Auskunftsanspruch des Arbeitgebers auf die Informationen, die er benötigt, um einen böswillig unterlassenen Zwischenverdienst darzulegen.

weiterlesen
Annahmeverzug: Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen auf Stellenangebote
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht