01.03.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

BaFin-Hinweise zu Geldwäscheprüfungen

Die BaFin hat ein Schreiben mit Hinweisen zu aufsichtlichen Geldwäscheprüfungen bei registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie bei kleinen und mittleren Wertpapierinstituten veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Registrierungspflichtige Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie kleine und mittlere Wertpapierinstitute sind im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auch hinsichtlich der Einhaltung der für sie geltenden Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu überprüfen.

Erfassungsbögen für KVG und Wertpapierinstitute

Bis dato liegen noch keine Erfassungsbögen in Bezug auf Prüfungspflichten in den Bereichen Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie (sonstige) strafbare Handlungen zur verbindlichen Benutzung vor. Diese sind erst mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der KAPrüfV sowie der Verordnung zur Schaffung der WpIPrüfBV vorgesehen. Mit dem Inkrafttreten der beiden Verordnungen ist jedoch frühestens in einigen Wochen zu rechnen.

Verwendung für noch nicht abgeschlossene Geldwäscheprüfungen 2022

Um für die vorgenannten Gesellschaften jedoch auch in Bezug auf die diesjährige Prüfungssaison aussagekräftige Feststellungen hinsichtlich der Einhaltung von geldwäscherechtlichen Pflichten zu erhalten, stellt die BaFin die (vorläufigen) Erfassungsbögen bereit.

Die Verwendung der Erfassungsbögen ist zwar nicht verpflichtend, dennoch bittet die BaFin dringend darum, dass die Abschlussprüfer im Rahmen der noch nicht abgeschlossenen Geldwäscheprüfungen im Jahr 2022 die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung in die Erfassungsbögen eintragen und dort bewerten.

Der Erfassungsbogen für KVG und der Erfassungsbogen für Wertpapierinstitute stehen zum Download bereit.


WPK vom 25.02.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©marteck/fotolia.com


04.11.2024

BFH: Kein Werbungskostenabzug für Aufwendungen aus Insolvenzverfahren

Die durch ein Insolvenzverfahren verursachten Aufwendungen sind der privaten Vermögenssphäre zuzuordnen und daher nicht als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
BFH: Kein Werbungskostenabzug für Aufwendungen aus Insolvenzverfahren

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


04.11.2024

Der weite Weg zur Entgeltgleichheit

2022 entsprach der Gender Pay Gap, also der Abstand zwischen den Geschlechtern beim durchschnittlichen Stundenlohn 18 % oder 4,46 Euro.

weiterlesen
Der weite Weg zur Entgeltgleichheit

Meldung

vortosmedia/123rf.com


31.10.2024

BFH zur Rückgängigmachung eines Investitionsabzugs für Photovoltaikanlagen

Der BFH entschied, dass die Rückgängigmachung eines Investitionsabzugs für steuerfreie Photovoltaikanlagen wegen nachträglicher Regelungen rechtlich zweifelhaft ist.

weiterlesen
BFH zur Rückgängigmachung eines Investitionsabzugs für Photovoltaikanlagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank