01.03.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

BaFin-Hinweise zu Geldwäscheprüfungen

Die BaFin hat ein Schreiben mit Hinweisen zu aufsichtlichen Geldwäscheprüfungen bei registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie bei kleinen und mittleren Wertpapierinstituten veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Registrierungspflichtige Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie kleine und mittlere Wertpapierinstitute sind im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auch hinsichtlich der Einhaltung der für sie geltenden Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu überprüfen.

Erfassungsbögen für KVG und Wertpapierinstitute

Bis dato liegen noch keine Erfassungsbögen in Bezug auf Prüfungspflichten in den Bereichen Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie (sonstige) strafbare Handlungen zur verbindlichen Benutzung vor. Diese sind erst mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der KAPrüfV sowie der Verordnung zur Schaffung der WpIPrüfBV vorgesehen. Mit dem Inkrafttreten der beiden Verordnungen ist jedoch frühestens in einigen Wochen zu rechnen.

Verwendung für noch nicht abgeschlossene Geldwäscheprüfungen 2022

Um für die vorgenannten Gesellschaften jedoch auch in Bezug auf die diesjährige Prüfungssaison aussagekräftige Feststellungen hinsichtlich der Einhaltung von geldwäscherechtlichen Pflichten zu erhalten, stellt die BaFin die (vorläufigen) Erfassungsbögen bereit.

Die Verwendung der Erfassungsbögen ist zwar nicht verpflichtend, dennoch bittet die BaFin dringend darum, dass die Abschlussprüfer im Rahmen der noch nicht abgeschlossenen Geldwäscheprüfungen im Jahr 2022 die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung in die Erfassungsbögen eintragen und dort bewerten.

Der Erfassungsbogen für KVG und der Erfassungsbogen für Wertpapierinstitute stehen zum Download bereit.


WPK vom 25.02.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)