21.03.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

BaFin: Entschädigungsfall Dero Bank AG

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Die BaFin hat den Entschädigungsfall für die Dero Bank AG festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage war, sämtliche Einlagen seiner Kunden zurückzuzahlen.

Die BaFin hatte bereits am 13.02.2018 beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Dero Bank AG gestellt; das Amtsgericht hat daraufhin am 14.03.2018 ein Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter bestellt.

Einlagen sind geschützt

Die Einlagen der Kunden der Dero Bank AG sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin ist die Voraussetzung gegeben, dass die Entschädigungseinrichtung die Ansprüche der Einleger prüft und bis zu einer Höhe von 100.000 Euro befriedigt – in besonderen Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro. Die EdB wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Gläubigern des Instituts aufnehmen.

(BaFin, PM vom 14.03.2018 / Viola C. Didier)


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