17.05.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

BaFin: Aufsichtsschwerpunkte 2021

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Die BaFin hat ihre Aufsichtsschwerpunkte für das Jahr 2021 veröffentlicht. In einer Broschüre informiert die BaFin über die aufsichtlichen Schwerpunkte.

Kurz nachdem die BaFin ihre 2020er Schwerpunkte vorgelegt hatte, erfasste die COVID-19-Pandemie die gesamte Welt. Daraufhin justierte die BaFin nach und passte ihre Aufsichtspraxis an. Hauptziel war und ist es, die Folgen der Pandemie für die Unternehmen des Finanzmarkts und für die Finanzstabilität einzudämmen.

Corona und Wirecard

Ein anderes Ereignis sorgte im Juni 2020 für Aufsehen: die Insolvenz der Wirecard AG. Die Vorkommnisse rund um das Aschheimer Unternehmen, einschließlich des Verdachts auf Bilanzmanipulation, haben auch Schwachstellen in den Aufsichtsstrukturen in Deutschland offengelegt. Bei der Aufarbeitung der Geschehnisse leistet die BaFin ihren Beitrag.

Wichtige Aufsichtsschwerpunkte 2021 sind u.a.:

  • Umgang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die beaufsichtigten Unternehmen und die Finanzmärkte;
  • pandemiebedingte IT- und Cyberrisiken aufgrund vermehrter digitaler Angebote der Finanzinstitute;
  • kollektiver Verbraucherschutz aufgrund zunehmend digitaler Geschäftsmodelle mit entsprechend veränderten Zugangs- und Kommunikationskanälen für Kunden;
  • bei Kreditinstituten vermehrt Prüfungsschwerpunkte gemäß § 30 Kreditwesengesetz (KWG) zu Kreditrisiken;
  • auch die Umsetzung der neuen Vorgaben für Wertpapierfirmen, die im Juni 2021 in Kraft treten, stellt einen der Aufsichtsschwerpunkte 2021 dar;
  • weitere Themen des Jahres 2020, die 2021 nicht explizit als BaFin-weite Themen fortgeschrieben werden, verfolgen die einzelnen Geschäftsbereiche eigenständig weiter.

Die BaFin-Broschüre zu den Aufsichtsschwerpunkten 2021 finden Sie hier.

(WPK vom 12.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Hardy Fischer


26.08.2026

Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Wird ein bebautes Grundstück zu einem Gesamtkaufpreis erworben, muss dieser für Zwecke der steuerlichen Abschreibung in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt werden.

weiterlesen
Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


26.08.2026

Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Bei der tariflichen Überlastquote zählen auch Beschäftigte mit Altersteilzeit außerhalb des persönlichen Tarifgeltungsbereichs mit.

weiterlesen
Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Meldung

©faithie/123rf.com


26.08.2026

Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft

Auch ohne CSRD-Pflicht können KMU künftig verstärkt zur Bereitstellung standardisierter Nachhaltigkeitsdaten aufgefordert werden.

weiterlesen
Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht