29.10.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

BAFA verschiebt Prüfung der LkSG-Berichte

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert, dass es das Vorliegen und die Veröffentlichung der Berichte nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erstmalig zum 01.01.2026 prüfen wird.

Beitrag mit Bild

©3rdtimeluckystudio/123rf.com

Grundsätzlich müssen vom LkSG betroffene Unternehmen einmal jährlich einen Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG beim BAFA einreichen und den Bericht auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Der Bericht ist spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres zu veröffentlichen.

Sorgfaltspflichten nach LkSG bleiben bestehen

Nun informiert das BAFA darüber, dass es die LkSG-Berichte erstmalig zum 01.01.2026 prüfen wird. Mit der Aussetzung der Prüfung reagiert das BAFA auf Entwicklungen zur Umsetzung der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464). Auch im vergangenen Jahr hat das BAFA von einer Überprüfung des Vorliegens und Vorhandenseins der Berichte abgesehen (siehe BAFA Rechenschaftsbericht 2023). Die betroffenen Berichte müssen nun spätestens bis zum 31.12.2025 beim BAFA vorliegen. Das BAFA weist darauf hin, dass lediglich das ausbleibende Vorliegen der Berichte nicht sanktioniert wird. Die übrigen Sorgfaltspflichten nach LkSG bleiben bestehen und werden bei Verstößen ggf. sanktioniert.

Das LkSG soll noch in dieser Legislaturperiode an die neuen EU-Vorschriften der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) angepasst werden. Das DRSC hat ein Briefing Paper zur Berichterstattung nach der CSDDD und ein Briefing Paper zu den Überschneidungen der Anwendungsbereiche der CSRD und der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760) veröffentlicht.


DRSC vom 28.10.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


14.01.2026

Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Eine steuerpflichtige Schenkung durch Werterhöhung von Gesellschaftsanteilen kann auch dann vorliegen, wenn der Leistende sich der Unentgeltlichkeit nicht bewusst ist.

weiterlesen
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


14.01.2026

6 von 10 Beschäftigten melden sich trotz Arbeits­fähig­keit krank

Vor allem junge Beschäftigte zwischen 18 und 29 Jahren ziehen regelmäßig die Reißleine: 45% treffen die Bettkantenentscheidung, davon 11% sogar häufig.

weiterlesen
6 von 10 Beschäftigten melden sich trotz Arbeits­fähig­keit krank

Meldung

©JürgenFälchle/fotolia.com


13.01.2026

Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig

Die einmalig gezahlte Energiepreispauschale ist auch bei Rentnern einkommensteuerpflichtig; das Sächsische FG hält diese für verfassungsgemäß.

weiterlesen
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)