07.05.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

BAFA-Update zu den Sanktionen gegen Russland

Die Russland-Embargoverordnung wurde u.a. durch das 12. Sanktionspaket angepasst. Über die Änderungen informiert die Wirtschaftsprüferkammer (WPK).

Beitrag mit Bild

©moovstock/123rf.com

Es ist grundsätzlich verboten, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public-Relations-Beratung für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu erbringen (Art. 5n Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).

Dieses Verbot gilt bis zum 20.06.2024 nicht für die Erbringung von Dienstleistungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen bestimmt sind, welche sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats, eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Landes, der Schweiz oder eines in Anhang VIII aufgeführten Partnerlandes gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden (Art. 5n Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).

Allgemeine Genehmigung des BAFA vom 20.02.2024

Abweichend von dem Verbot des Absatzes 1 können die zuständigen Behörden die Erbringung der dort genannten Dienstleistungen unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese erforderlich sind für die ausschließliche Nutzung durch in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, welche sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats, eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Landes, der Schweiz oder eines in Anhang VIII aufgeführten Partnerlandes gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden (Art. 5n Abs. 10 Buchstabe h) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).

Demnach werden unter anderem genehmigt …

… „die unmittelbare oder mittelbare Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung, Unternehmens- und Public-Relations-Beratung, die unmittelbare oder mittelbare Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen, Rechtsberatung und IT-Beratung sowie …, sofern diese für die ausschließliche Nutzung durch in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, welche sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats, eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Landes, der Schweiz oder eines in Anhang VIII der Russland-Embargoverordnung aufgeführten Partnerlandes gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden, erforderlich sind, …“ (Punkt 3.1. Buchstabe e) der Allgemeinen Genehmigung).

Nutzer dieser Allgemeinen Genehmigung

  • müssen sich vor der ersten Nutzung oder binnen 30 Tagen danach beim BAFA als Nutzer registrieren,
  • müssen auf der Grundlage der Allgemeinen Genehmigung getätigte Handlungen oder Rechtsgeschäfte dem BAFA melden und
  • unterliegen Aufbewahrungspflichten (vgl. Punkt 4 der Allgemeinen Genehmigung).

Dies hat das zuständige BAFA am 20.02.2024 per Allgemeiner Genehmigung verfügt und darüber in einem begleitenden Sonder-Newsletter informiert. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Veröffentlichung des BAFA.

Hinweis: Diese Meldung kann durch Zeitablauf beziehungsweise Änderung der Rechtsauffassung des BAFA ihre Aktualität verlieren. Bitte informieren Sie sich immer direkt beim BAFA.


WPK vom 06.05.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©beebright/fotolia.com


07.08.2026

Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen

Hybride Angriffe entwickeln sich zu einem ernst zu nehmenden Risiko. Die große Mehrheit der Wirtschaft erwartet eine zunehmende Bedrohung.

weiterlesen
Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen

Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com


07.08.2026

Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Ab 2026 müssen Abschlussprüfer die Offenlegungspflicht zum Ertragsteuerinformationsbericht beurteilen und darüber gesondert berichten.

weiterlesen
Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Steuerboard

Emanuel Benning


06.08.2026

Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur

Zinslose Finanzierungen gehören in Familien-, Gesellschafter- und Nachfolgekonstellationen zum Standardrepertoire. Steuerlich werden sie häufig eher als unkomplizierte Liquiditätshilfe denn als eigenständiger Zuwendungsvorgang verstanden.

weiterlesen
Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht