• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Automatische Antwort mit Werbeinhalt – bald verboten?

20.08.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Automatische Antwort mit Werbeinhalt – bald verboten?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

In einem aktuellen Streitfall nimmt der Kläger eine Versicherungsgesellschaft auf Unterlassung und Erstattung außergerichtlicher Kosten in Anspruch. Sie versandte automatische Antwort-E-Mails mit Werbeinhalten.

Der Verbraucher wandte sich mit der Bitte um Bestätigung einer von ihm ausgesprochenen Kündigung per E-Mail an die Versicherung. Sie bestätigte unter dem Betreff „Automatische Antwort auf Ihre Mail (…)“ wie folgt den Eingang der E-Mail. Unter der automatisierten Antwort befand sich Werbung für diverse Apps. Der Verbraucher wandte sich daraufhin erneut per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten der Versicherung und rügte, die automatisierte Antwort enthalte Werbung, mit der er nicht einverstanden sei. Auch auf diese E-Mail sowie eine weitere mit einer Sachstandsanfrage erhielt er eine automatisierte Empfangsbestätigung mit Werbung.

Werbebotschaften in Antwortmails zulässig?

Das Amtsgericht Stuttgart hat der Klage stattgegeben, während das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts abgeändert und die Klage abgewiesen hat. Mit der Revision verfolgt der Kläger nun sein Begehren weiter, die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft zu unterlassen, zum Zwecke der Werbung mit ihm ohne sein Einverständnis per E-Mail Kontakt aufzunehmen.

Der BGH wird nun noch in diesem Jahr über die Zulässigkeit solcher Werbebotschaften entscheiden (Az. VI ZR 134/15).

(BGH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank