• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Automatische Antwort mit Werbeinhalt – bald verboten?

20.08.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Automatische Antwort mit Werbeinhalt – bald verboten?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

In einem aktuellen Streitfall nimmt der Kläger eine Versicherungsgesellschaft auf Unterlassung und Erstattung außergerichtlicher Kosten in Anspruch. Sie versandte automatische Antwort-E-Mails mit Werbeinhalten.

Der Verbraucher wandte sich mit der Bitte um Bestätigung einer von ihm ausgesprochenen Kündigung per E-Mail an die Versicherung. Sie bestätigte unter dem Betreff „Automatische Antwort auf Ihre Mail (…)“ wie folgt den Eingang der E-Mail. Unter der automatisierten Antwort befand sich Werbung für diverse Apps. Der Verbraucher wandte sich daraufhin erneut per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten der Versicherung und rügte, die automatisierte Antwort enthalte Werbung, mit der er nicht einverstanden sei. Auch auf diese E-Mail sowie eine weitere mit einer Sachstandsanfrage erhielt er eine automatisierte Empfangsbestätigung mit Werbung.

Werbebotschaften in Antwortmails zulässig?

Das Amtsgericht Stuttgart hat der Klage stattgegeben, während das Landgericht das Urteil des Amtsgerichts abgeändert und die Klage abgewiesen hat. Mit der Revision verfolgt der Kläger nun sein Begehren weiter, die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise Ordnungshaft zu unterlassen, zum Zwecke der Werbung mit ihm ohne sein Einverständnis per E-Mail Kontakt aufzunehmen.

Der BGH wird nun noch in diesem Jahr über die Zulässigkeit solcher Werbebotschaften entscheiden (Az. VI ZR 134/15).

(BGH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht