Geringer als gedacht: Nur vereinzelt haben Finanzinstitute aufgrund der seit Jahresanfang geltenden höheren regulatorischen Anforderungen durch die EU-Richtlinie MIFID II das Wertpapiergeschäft eingeschränkt oder gar nicht mehr angeboten.
In den vergangenen Jahren sind die bürokratischen Anforderungen an die Finanzwirtschaft deutlich gewachsen. Eine der größten regulatorischen Veränderungen stellt die Richtlinie der Europäischen Union 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) dar. So verpflichtet die EU-Richtlinie inklusive Zusätzen auf ca. 10.000 Seiten unter anderem zu verschärften Regeln im Vertrieb von Finanzprodukten sowie verstärkten Informationsbestimmungen gegenüber den Kunden. Die neuen rechtlichen Vorgaben gelten in Deutschland seit dem 03.01.2018.
Keine Geschäftseinstellungen aufgrund höherer bürokratischer Belastungen
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1543) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1232) mitteilt, hätten nur solche Institute ihr Wertpapiergeschäft eingeschränkt oder gar nicht mehr angeboten, die schon zuvor das Wertpapierdienstleistungsgeschäft nur in geringem Umfang angeboten haben. Die im Zuge der MIFID II-Umsetzung eingeführten neuen Regeln würden den kollektiven Verbraucherschutz erhöhen und die Kostentransparenz verbessern, erwartet die Bundesregierung. Kunden könnten damit „eine bewusste Anlageentscheidung auf informierter Grundlage“ treffen und Produkte miteinander vergleichen
(Dt. Bundestag, hib vom 12.04.2018 / Viola C. Didier)