• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Auswirkungen einer Vorsorgevollmacht auf die gesetzliche Abschlussprüfung

11.02.2019

Betriebswirtschaft, Meldung

Auswirkungen einer Vorsorgevollmacht auf die gesetzliche Abschlussprüfung

Beitrag mit Bild

©Bits and Splits/fotolia.com

Ein Prüfungsmandant möchte seinen Berater im Rahmen einer Vorsorge- und Vollmachtsregelung für den Fall seines Todes mit der treuhänderischen Verwaltung der Gesellschaftsanteile betrauen. Außerdem soll der Berater an der Bestellung eines neuen Geschäftsführers mitwirken. Schließt dies den Berater von der Durchführung der Abschlussprüfung aus?

Mit dieser Frage hat sich jüngst die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) beschäftigt). Die bloße Verfügung einer solchen Vorsorge- und Vollmachtsregelung führt nicht dazu, dass ein Abschlussprüfer von der Abschlussprüfung ausgeschlossen ist. Anders ist dies jedoch bei Eintritt des Vollmachtsfalls, so die WPK.

Keine Durchführung der Abschlussprüfung

Ein Abschlussprüfer ist von der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn er Anteile an der zu prüfenden Kapitalgesellschaft besitzt (§ 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB). Dem Eigenbesitz der Anteile gleichgestellt wird jedoch auch die treuhänderische Verwaltung von Gesellschaftsanteilen. Der WP/vBP hat in diesem Fall die Interessen seines Treugebers zu vertreten, wodurch sein Urteil im Rahmen der Abschlussprüfung beeinflusst werden könnte. Er ist daher von der Durchführung der Abschlussprüfung ausgeschlossen.

Ausschluss von der Abschlussprüfung nach § 319 Abs. 2 HGB

Das Recht zur maßgeblichen Mitwirkung einer Bestellung eines Geschäftsführers – wenngleich im Zusammenwirken mit Dritten – versetzt den WP/vBP in die Lage der verantwortlichen Beurteilung und Auswahl einer Person, die im Rahmen ihrer späteren Tätigkeit für den Mandanten maßgeblichen Einfluss auf den Prüfungsgegenstand der Abschlussprüfung hat. Dies begründet einen Ausschluss von der Abschlussprüfung nach § 319 Abs. 2 HGB.

(WPK vom 06.02.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Betriebswirtschaft:
Owlit-Modul „Bilanzrecht (Bundesanzeiger Verlag)“


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)