• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Auswirkungen der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie

29.02.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Auswirkungen der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie

Beitrag mit Bild

Die PSD II schafft eine weitere Konkretisierung und Harmonisierung des Rechtsrahmens im europäischen Zahlungsverkehr.

Die zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) bringt etliche Neuerungen für den europäischen Zahlungsverkehr mit sich – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis auch außerhalb des Finanzsektors.

Ob Bezahlen im Onlineshop oder über das Smartphone im Kaufhaus – FinTechs machen vieles möglich; sie bieten Unternehmen Chancen, sich neue Vertriebswege zu erschließen und den Bezahlvorgang einfacher zu gestalten. Dabei geraten sie aber auch zunehmend in den Fokus der Aufsicht.

Keine Regulierung von FinTechs – aber Verpflichtungen

Am 23.12.2015 wurde die zweite Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive II – PSD II) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die PSD II trat am 12.01.2016 in Kraft und muss in den EU-Mitgliedstaaten bis zum 13.01.2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie hat jedoch nicht den Fokus, FinTechs zu regulieren. Gleichwohl nimmt die PSD II künftig auch sog. Kontoinformationsdienste und Zahlungsauslösedienste in den Anwendungsbereich auf und enthält zudem einige Konkretisierungen ihrer Ausnahmeregelungen, die schließlich auch FinTechs betreffen. Sind diese erst einmal Verpflichtete, so treffen sie zahlreiche Folgepflichten wie die Erfüllung von IT-Sicherheitsstandards oder die (jedenfalls teilweise) Implementierung einer starken Kundenauthentifizierung.

Mehr zum Thema

Welche Anbieter müssen die Anforderungen der PSD II erfüllen) Und welche Auswirkungen wird die weitere Einbindung von FinTechs in den europäischen und deutschen Zahlungsverkehrsmarkt haben? Der Fachbeitrag „Die zweite Zahlungsdiensterichtlinie – Regulatorische Antwort auf Innovation im Zahlungsverkehrsmarkt“ von RAin Dr. Denise A. Bauer  / RA Dr. Alexander Glos beantwortet diese Fragen und nennt praktische Beispiele. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 26.02.2016, Heft 08, Seite 456 – 462 oder online unter Dokumentennummer DB1190644


Weitere Meldungen


Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Meldung

©momius/fotolia.com


18.05.2026

Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Ein Unfall bei einem betrieblich organisierten Fußballturnier ist kein Arbeitsunfall, wenn die Veranstaltung vor allem sportlich interessierte Beschäftigte anspricht.

weiterlesen
Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht