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24.11.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Auswirkungen der Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH

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Safe Harbour: Ein neues Rahmenabkommen mit den USA für die Übermittlung personenbezogener Daten wird derzeit verhandelt.

Die Auswirkungen der Safe-Harbor-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion die Linke. Sie will wissen, welche Auswirkungen die Safe-Harbor-Entscheidung konkret für die betroffenen Unternehmen hat.

Wie die Fraktion ausführt, hat der EuGH mit seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 die sog. Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 für ungültig erklärt. Während die darin geregelte Selbstzertifizierung US-amerikanischer Unternehmen bisher als Grundlage für Datenübermittlungen in die USA herangezogen worden sei, sei dies mit Verkündung des Urteils nicht mehr zulässig.

Akuter Handlungsbedarf für Unternehmen

Das Urteil habe zur Folge, dass Transfers personenbezogener Daten in die USA auf Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens nicht mehr möglich seien, heißt es in der Vorlage weiter. Für Unternehmen, die solche Daten bislang auf dieser Grundlage in die USA übermittelt haben, bestehe daher akuter Handlungsbedarf, „wenn sie sich nicht des permanenten Verstoßes gegen die Rechtsgrundsätze des Urteils schuldig machen wollen“. Wissen wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung daher unter anderem, welche Auswirkungen die Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH konkret für die betroffenen Unternehmen hat.

(Deutscher Bundestag, hib vom 24.11.2015 / Viola C. Didier)


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