Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) führt eine Konsultation zur Überarbeitung der im Code of Ethics enthaltenen Begriffe „Einheit von öffentlichem Interesse“ (Public Interest Entity – PIE) und „Kapitalmarktnotierte Einheit“ (Listed Entity) durch.
Die Definition des Begriffs „Einheit von öffentlichem Interesse“ hat erheblichen Einfluss auf die Rechnungslegungs- und Prüfungsvorschriften für Unternehmen, die im europäischen Markt tätig sind. Eine Erhebung von Accountancy Europe im Jahr 2014 hatte ergeben, dass es eine große Bandbreite von Definitionen von Unternehmen öffentlichen Interesses in den Ländern der EU gibt und dass ihre Anzahl pro Mitgliedstaat sehr unterschiedlich ist.
Kriterienkatalog für Public Interest Entity (PIE)
Die in Abstimmung mit dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) entwickelten Vorschläge des IESBA sehen insbesondere Folgendes vor:
- Einführung eines Kriterienkatalogs zur Beurteilung des Grads des öffentlichen Interesses an einer Einheit.
- Erweiterung der aktuellen Definition PIE um eine weitgefasste Liste von PIE-Kategorien, die auf nationaler Ebene vom jeweiligen Standardsetzer im Zuge der Übernahme des Code of Ethics gegebenenfalls konkretisiert und angepasst werden sollen.
- Ersetzung des Begriffs Listed Entity durch Publicly Traded Entity.
- Einführung einer Verpflichtung für Praxen zur Prüfung, ob zusätzliche Einheiten als PIE zu behandeln sind.
- Einführung einer Verpflichtung für Praxen zur Offenlegung, ob sie einen Prüfungsmandanten als PIE behandelt haben.
Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation (Proposed Revisions to the Definitions of Listed Entity and Public Interest Entity in the Code) sind bis zum 03.05.2021 möglich.
(WPK vom 01.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)