13.03.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Ausweitung der Berichtspflichten beschlossen

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssen künftig nichtfinanziellen Berichtspflichten zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung nachkommen.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am 9. März 2017 mit der Annahme des Entwurfs für das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz die Ausweitung der Berichtspflichten beschlossen. CSR steht für „Corporate Social Responsibility“. Die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie soll dem Entwurf nach große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern betreffen. Zur Begründung der Neuregelung weist die Bundesregierung darauf hin, dass Unternehmen heute zunehmend nicht mehr nur nach ihren Finanzdaten bewertet und befragt würden.

Wichtige unternehmensinterne Entscheidungsfaktoren

Sog. nichtfinanzielle Informationen zu Themen wie die Achtung der Menschenrechte, Umweltbelange oder soziale Belange bildeten einen immer wichtigeren Bereich der Unternehmenskommunikation. Investoren, Unternehmen sowie Verbraucher verlangten insoweit vor allem mehr und bessere Informationen über die Geschäftstätigkeit von Unternehmen, um zu entscheiden, ob sie investieren, Lieferbeziehungen eingehen oder Produkte erwerben und nutzen, schreibt die Regierung. Dies sei auch auf die zunehmende Medienberichterstattung über Arbeits- und Lebensbedingungen in Drittstaaten zurückzuführen, die zu einer Sensibilisierung von Investoren, Verbrauchern sowie Unternehmen im Hinblick auf nichtfinanzielle Belange geführt hat. Gleichzeitig seien nichtfinanzielle Faktoren schon heute wichtige unternehmensinterne Entscheidungsfaktoren, etwa wenn es um die Risikobetrachtung geht, schreibt die Regierung.

(Dt. Bundestag, hib vom 09.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


29.11.2023

Erstmals Eilanträge gegen das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht

Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide im Streitfall wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen ist.

weiterlesen
Erstmals Eilanträge gegen das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht

Meldung

©Butch/fotolia.com


28.11.2023

Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Zu Anfang eines jeden Jahres steigen in der Regel die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung – so auch zum 1. Januar 2024.

weiterlesen
Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Meldung

©Poca Wander Stock/istockphoto.com


28.11.2023

Etwa jedes achte Unternehmen nutzt KI

Etwa jedes achte Unternehmen (12 %) in Deutschland nutzt künstliche Intelligenz (KI) – am häufigsten im Controlling oder in der Finanzverwaltung.

weiterlesen
Etwa jedes achte Unternehmen nutzt KI

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank