• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Auswahlverfahren: Liste der Abschlussprüfer veröffentlicht

12.06.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Auswahlverfahren: Liste der Abschlussprüfer veröffentlicht

Beitrag mit Bild

©JakubJirsák/fotolia.com

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat eine Liste der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften für die Durchführung von Auswahlverfahren (Artikel 16 Absatz 3 EU-Verordnung Nr. 537/2014) veröffentlicht.

Die EU-Abschlussprüferverordnung verpflichtet den Prüfungsausschuss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse, seine Empfehlung für die Bestellung eines Abschlussprüfers oder einer Prüfungsgesellschaft auf der Grundlage eines transparenten, diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens abzugeben. Für Zwecke der Durchführung solcher Auswahlverfahren veröffentlicht die Wirtschaftsprüferkammer eine Liste aller Wirtschaftsprüfer, die berechtigt sind, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen.

Diese Liste finden Sie hier.

Eine Liste aller Prüfer beziehungsweise Prüfungsgesellschaften, die im abgelaufenen Kalenderjahr gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse abgeschlossen haben, steht auf der Internetseite der Abschlussprüferaufsichtsstelle zur Verfügung (Verlautbarung Nr. 3 vom 9. Juni 2017).

(WPK vom 09.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jat306/fotolia.com


15.12.2025

Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Über eine neues Portal können bürokratische Hürden beschrieben und konkrete Verbesserungsvorschläge mit nur sieben Klicks eingereicht werden.

weiterlesen
Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


15.12.2025

Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln unterstreicht die Bedeutung der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung auch bei grob fahrlässigem Verhalten.

weiterlesen
Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Steuerboad

Sarah Roßmann / Kim Socher


12.12.2025

Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 beschlossen.

weiterlesen
Stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 – was es bereits jetzt im handelsrechtlichen Jahresabschluss zu beachten gilt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank