• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Auswahlverfahren: Liste der Abschlussprüfer veröffentlicht

12.06.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Auswahlverfahren: Liste der Abschlussprüfer veröffentlicht

Beitrag mit Bild

©JakubJirsák/fotolia.com

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat eine Liste der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften für die Durchführung von Auswahlverfahren (Artikel 16 Absatz 3 EU-Verordnung Nr. 537/2014) veröffentlicht.

Die EU-Abschlussprüferverordnung verpflichtet den Prüfungsausschuss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse, seine Empfehlung für die Bestellung eines Abschlussprüfers oder einer Prüfungsgesellschaft auf der Grundlage eines transparenten, diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens abzugeben. Für Zwecke der Durchführung solcher Auswahlverfahren veröffentlicht die Wirtschaftsprüferkammer eine Liste aller Wirtschaftsprüfer, die berechtigt sind, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen.

Diese Liste finden Sie hier.

Eine Liste aller Prüfer beziehungsweise Prüfungsgesellschaften, die im abgelaufenen Kalenderjahr gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse abgeschlossen haben, steht auf der Internetseite der Abschlussprüferaufsichtsstelle zur Verfügung (Verlautbarung Nr. 3 vom 9. Juni 2017).

(WPK vom 09.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©peterschreibermedia/123rf.com


08.04.2026

SFDR-Reform: IDW fordert präzisere Regeln

Die vorgeschlagene SFDR-Überarbeitung geht aus Sicht des IDW in die richtige Richtung; zentrale Begriffe sind aber nicht ausreichend geklärt.

weiterlesen
SFDR-Reform: IDW fordert präzisere Regeln

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


07.04.2026

Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Neue Regeln verschärfen Kontrolle, Sanktionen und Vorgaben für Ökodesign-Produkte sowie Energieverbrauchskennzeichnungen.

weiterlesen
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert

Steuerboard

Alexander Tegge


07.04.2026

BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?

Mit Urteil vom 20.11.2025 (II R 7/23, DB 2026 S. 912) entschied der BFH, dass es sich bei der Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG i.d.F. des ErbStGAnpG 2016 ab dem 01.07.2016 auf Schenkungen, die vor der Verkündung der Neufassung des Gesetzes am 09.11.2016 erfolgt sind, um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung handelt.

weiterlesen
BFH entscheidet zur Rückwirkung der Erbschaftsteuerreform 2016 – Wegweiser für die anstehende BVerfG-Entscheidung und Reformdebatte?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)