• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Auswahlverfahren: Liste der Abschlussprüfer veröffentlicht

12.06.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Auswahlverfahren: Liste der Abschlussprüfer veröffentlicht

Beitrag mit Bild

©JakubJirsák/fotolia.com

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat eine Liste der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften für die Durchführung von Auswahlverfahren (Artikel 16 Absatz 3 EU-Verordnung Nr. 537/2014) veröffentlicht.

Die EU-Abschlussprüferverordnung verpflichtet den Prüfungsausschuss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse, seine Empfehlung für die Bestellung eines Abschlussprüfers oder einer Prüfungsgesellschaft auf der Grundlage eines transparenten, diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens abzugeben. Für Zwecke der Durchführung solcher Auswahlverfahren veröffentlicht die Wirtschaftsprüferkammer eine Liste aller Wirtschaftsprüfer, die berechtigt sind, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen.

Diese Liste finden Sie hier.

Eine Liste aller Prüfer beziehungsweise Prüfungsgesellschaften, die im abgelaufenen Kalenderjahr gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse abgeschlossen haben, steht auf der Internetseite der Abschlussprüferaufsichtsstelle zur Verfügung (Verlautbarung Nr. 3 vom 9. Juni 2017).

(WPK vom 09.06.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©agcreativelab/fotolia.com


16.12.2025

Homeoffice so gefragt wie nie

Der Wunsch nach Homeoffice ist seit 2020 von 71 % auf aktuell 88 % gestiegen – ein neuer Rekordwert. Ein Ende des Trends ist nicht absehbar.

weiterlesen
Homeoffice so gefragt wie nie

Meldung

©jat306/fotolia.com


15.12.2025

Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Über eine neues Portal können bürokratische Hürden beschrieben und konkrete Verbesserungsvorschläge mit nur sieben Klicks eingereicht werden.

weiterlesen
Bundesregierung startet digitales Bürokratiemeldeportal

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


15.12.2025

Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln unterstreicht die Bedeutung der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung auch bei grob fahrlässigem Verhalten.

weiterlesen
Arbeitnehmerhaftung bei Millionenrisiko begrenzt

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank