15.07.2021

Meldung, Steuerrecht

Auswahlermessen bei der Auftragsprüfung

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Anordnung einer Außenprüfung durch ein anderes als das originär zuständige Finanzamt Ausführungen zum Auswahlermessen enthalten muss.

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Der Kläger ist selbstständiger Steuerberater. Das für ihn örtlich zuständige Finanzamt erteilte dem beklagten Finanzamt gemäß § 195 Satz 2 AO den Auftrag, eine Außenprüfung durchzuführen. Dieses erließ daraufhin eine entsprechende Prüfungsanordnung. Es begründete diese insbesondere damit, dass aufgrund eines gegen den Kläger eingeleiteten Steuerstrafverfahrens bei einer Prüfung durch das örtlich zuständige Finanzamt mit Spannungen zu rechnen sei.

Auswahlermessen war nicht nachvollziehbar

Zur Begründung seiner Klage trug der Kläger vor, dass nicht ersichtlich sei, warum gerade das beklagte Finanzamt beauftragt wurde. Im Bezirk dieses Finanzamts betreue der Kläger deutlich mehr Mandate als in anderen umliegenden Finanzämtern.

Rechtswidrigkeit der Anordnung

Das Finanzgericht Münster hat der Klage mit Urteil vom 28.06.2021 (1 K 3391/20 AO) stattgegeben und die Prüfungsanordnung aufgehoben. Das Finanzamt hat zwar sein Entschließungsermessen ordnungsgemäß ausgeübt. Es fehlten aber Erwägungen dazu, warum gerade das beklagte Finanzamt beauftragt wurde. Im Rahmen dieses Auswahlermessens hätten die Umstände des jeweiligen Einzelfalles gewürdigt werden müssen. Hierzu könnten z.B. die räumliche Nähe, die Zugehörigkeit des zu prüfenden Steuerpflichtigen zu einem Unternehmensverbund oder die Anwesenheit besonders geschulter Bediensteter gehören.

Wenn die Auftragsprüfung – wie im Streitfall – mit zu erwartenden Spannungen belastet ist, sei im Rahmen des Auswahlermessens auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang solche Spannungen gerade durch die Beauftragung des ausgewählten Finanzamts vermieden oder reduziert werden können.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.


FG Münster, NL vom 15.07.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

Grundsteuer


10.12.2025

BFH: Grundsteuer „Bundesmodell“ ist verfassungskonform

Der BFH erkennt das Bundesmodell als rechtlich tragfähige Grundlage zur Bewertung von Grundstücken an, auch wenn damit Bewertungsungenauigkeiten einhergehen.

weiterlesen
BFH: Grundsteuer „Bundesmodell“ ist verfassungskonform

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


10.12.2025

BGH zum Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen

Die vom OLG festgelegten Referenzzinsen gelten laut BGH als fair, ausgewogen und rechtlich zulässig. Sie benachteiligen weder Sparer noch Sparkassen.

weiterlesen
BGH zum Referenzzins für Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


09.12.2025

BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Die jüngste Vorlage des BFH zu § 20 Abs. 2 AStG lenkt den Blick erneut auf die Frage, ob der zwingende Methodenwechsel ohne jede Entlastungsmöglichkeit mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist.

weiterlesen
BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank