• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag: Diese Neuerung sollten Sie kennen

09.08.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag: Diese Neuerung sollten Sie kennen

Beitrag mit Bild

Arbeitgeber sind gut beraten, ein einmal entwickeltes Arbeitsvertragsmuster nicht als „in Stein gemeißelt“ zu betrachten.

Zum Oktober 2016 tritt eine Änderung des § 309 Nr. 13 BGB durch das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Regelungen in Kraft – mit erheblichen Folgen für die Arbeitsvertragsgestaltung.

Standardisierte Arbeitsverträge unterliegen als AGB der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Regelungen zu Verfalls- bzw. Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen, die vorsehen, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden, halten dieser Inhaltskontrolle stand.

Was geschieht mit alten Arbeitsverträgen?

Die Neuregelung des § 309 Nr. 13 BGB sieht vor, dass für Anzeigen und Erklärungen von Verbrauchern keine strengere Form als die Textform vereinbart werden darf, d.h. es genügt auch eine E-Mail oder ein (Computer-) Fax. Diese Abänderung wirkt sich erheblich auf die Arbeitsvertragsgestaltung aus, insbesondere auf Ausschlussfristen. Für die Praxis stellt sich die Frage, ob die Gesetzesänderung dazu führt, dass nach Inkrafttreten der Änderung vereinbarte Klauseln, die noch auf die Schriftform verweisen, insgesamt als unwirksam anzusehen sind, oder ob sie zumindest ohne das Erfordernis jeglicher Form wirksam werden (nach dem „Blue-Pencil-Test“).

Worauf Arbeitgeber achten sollten und wie sie reagieren können, erklären RAin/FAinArbR Dr. Nina Springer, LL.M. und RAin/FAinArbR Dr. Franziska von Kummer, LL.M., M.C.L. im Kurzkommentar „Arbeitsverträge auf dem Prüfstand: Wichtige Änderungen für arbeitsvertragliche Ausschlussfristen“. Sie finden den Beitrag online unter Dokumentennummer DB1211171

(DER BETRIEB/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


26.07.2024

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Hersteller von Lebensmitteln versuchen immer wieder, ihre Produkte in der Werbung als gesundheitsfördernd erscheinen zu lassen, weil das einen besseren Absatz verspricht.

weiterlesen
Gesundheitsbezogene Werbeaussagen unter der Lupe

Meldung

©Melinda Nagy/123rf.com


26.07.2024

Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Für die Anerkennung einer Infektion mit dem COVID-19-Virus als Arbeitsunfall ist ein Vollbeweis erforderlich, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz ereignet hat.

weiterlesen
Corona-Infektion als Arbeitsunfall nur bei Nachweis

Meldung

adiruch/123rf.com


25.07.2024

CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Mit dem Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie versucht die Bundesregierung, so minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich vorzugehen.

weiterlesen
CSR: Nachhaltigkeitsberichterstattung – möglichst bürokratiearm

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank