• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag: Diese Neuerung sollten Sie kennen

09.08.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag: Diese Neuerung sollten Sie kennen

Beitrag mit Bild

Arbeitgeber sind gut beraten, ein einmal entwickeltes Arbeitsvertragsmuster nicht als „in Stein gemeißelt“ zu betrachten.

Zum Oktober 2016 tritt eine Änderung des § 309 Nr. 13 BGB durch das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Regelungen in Kraft – mit erheblichen Folgen für die Arbeitsvertragsgestaltung.

Standardisierte Arbeitsverträge unterliegen als AGB der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Regelungen zu Verfalls- bzw. Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen, die vorsehen, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht binnen drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden, halten dieser Inhaltskontrolle stand.

Was geschieht mit alten Arbeitsverträgen?

Die Neuregelung des § 309 Nr. 13 BGB sieht vor, dass für Anzeigen und Erklärungen von Verbrauchern keine strengere Form als die Textform vereinbart werden darf, d.h. es genügt auch eine E-Mail oder ein (Computer-) Fax. Diese Abänderung wirkt sich erheblich auf die Arbeitsvertragsgestaltung aus, insbesondere auf Ausschlussfristen. Für die Praxis stellt sich die Frage, ob die Gesetzesänderung dazu führt, dass nach Inkrafttreten der Änderung vereinbarte Klauseln, die noch auf die Schriftform verweisen, insgesamt als unwirksam anzusehen sind, oder ob sie zumindest ohne das Erfordernis jeglicher Form wirksam werden (nach dem „Blue-Pencil-Test“).

Worauf Arbeitgeber achten sollten und wie sie reagieren können, erklären RAin/FAinArbR Dr. Nina Springer, LL.M. und RAin/FAinArbR Dr. Franziska von Kummer, LL.M., M.C.L. im Kurzkommentar „Arbeitsverträge auf dem Prüfstand: Wichtige Änderungen für arbeitsvertragliche Ausschlussfristen“. Sie finden den Beitrag online unter Dokumentennummer DB1211171

(DER BETRIEB/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Nadine Rettenmaier


28.11.2025

Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Mit Urteil vom 11.11.2025 (C-19/23) hat der EuGH Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie (MiLoRL) für nichtig erklärt. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die in Deutschland jüngst beschlossenen Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2026 (13,90 €) und zum 01.01.2027 (14,60 €) hat.

weiterlesen
Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie – Auswirkungen auf den deutschen Mindestlohn?

Meldung

©kebox/fotolia.com


28.11.2025

Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Wer Hinweise auf rechtswidriges Verhalten ignoriert oder nicht nachhakt, läuft Gefahr, persönlich in die Haftung zu geraten, bestätigt das OLG Frankfurt.

weiterlesen
Geschäftsführer haftet für Gehaltsprivilegien von Betriebsräten

Meldung

©animaflora/fotolia.com


28.11.2025

Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Der BFH hat eine praxisrelevante Frage zur Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten beim Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen beantwortet.

weiterlesen
Steuerberatungskosten bei Anteilsverkauf nicht abziehbar

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank