• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Auskunftsbeschluss der EU-Kommission im Kartellverfahren mangels Begründung nichtig

01.04.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Auskunftsbeschluss der EU-Kommission im Kartellverfahren mangels Begründung nichtig

Beitrag mit Bild

Angesichts dieses Spannungsfeldes zwischen formeller, sanktionsbewehrter Mitwirkungspflicht der Unternehmen einerseits und Verteidigungsrechten andererseits, sind die Feststellungen des EuGH zu begrüßen.

Der EuGH hat in seinen aktuellen Urteilen klargestellt, dass die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung zur Begründungspflicht von Nachprüfungsbeschlüssen im Wesentlichen auch für Auskunftsbeschlüsse gilt. Welche Folgen hat dies für die von einem Auskunftsbeschluss betroffenen Unternehmen?

Mit Urteilen vom 10.03.2016 in den Rs. C-247/14 P (HeidelbergCement/Kommission), C-248/14 P (Schwenk Zement/Kommission), C-267/14 P (Buzzi Unicem/Kommission) und C-268/14 P (Italmobiliare/Kommission) hat der EuGH die Anforderungen an Auskunftsbeschlüsse der EU-Kommission nach Art. 18 Abs. 3 VO (EG) 1/2003 konkretisiert. Die Unternehmen, an die im Rahmen eines Kartellverfahrens ein Auskunftsbeschluss gerichtet ist, sind unter Androhung von Sanktionen nach Art. 23, 24 VO (EG) 1/2003 zur Abgabe der geforderten Auskünfte verpflichtet, die dann allerdings Eingang in die gegen sie geführten Ermittlungen finden.

Mehr erfahren

Unter Verweis auf den Zweck der Begründungspflicht und die für Nachprüfungsbeschlüsse aufgestellten Anforderungen legt der EuGH dar, aus welchen Gründen die Auskunftsbeschlüsse der EU-Kommission im konkreten Einzelfall nicht der Begründungspflicht genügten. Erfahren sie mehr über die Urteile und deren Praxisfolgen in der Kurzkommentierung von RA Dr. Thorsten Mäger und RA Dr. Sarah Milde in DER BETRIEB vom 01.04.2016, Heft 13, Seite 760 – 761 oder online unter Dokumentennummer DB1196276


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


11.07.2025

Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Der neue Gesetzentwurf bringt Verbraucherrechte ins digitale Zeitalter: Einfacher Widerruf, klarere Informationen und weniger Papierkram stehen im Mittelpunkt.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com


11.07.2025

62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Trotz regulatorischer Unsicherheiten und komplexer Anforderungen erkennen viele Mittelständler die Chancen von Nachhaltigkeit für Effizienz, Markenstärke und Risikoprävention.

weiterlesen
62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


10.07.2025

BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen bleiben laut BFH vertraulich. Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nicht.

weiterlesen
BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank