• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Auskunftsbeschluss der EU-Kommission im Kartellverfahren mangels Begründung nichtig

01.04.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Auskunftsbeschluss der EU-Kommission im Kartellverfahren mangels Begründung nichtig

Beitrag mit Bild

Angesichts dieses Spannungsfeldes zwischen formeller, sanktionsbewehrter Mitwirkungspflicht der Unternehmen einerseits und Verteidigungsrechten andererseits, sind die Feststellungen des EuGH zu begrüßen.

Der EuGH hat in seinen aktuellen Urteilen klargestellt, dass die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung zur Begründungspflicht von Nachprüfungsbeschlüssen im Wesentlichen auch für Auskunftsbeschlüsse gilt. Welche Folgen hat dies für die von einem Auskunftsbeschluss betroffenen Unternehmen?

Mit Urteilen vom 10.03.2016 in den Rs. C-247/14 P (HeidelbergCement/Kommission), C-248/14 P (Schwenk Zement/Kommission), C-267/14 P (Buzzi Unicem/Kommission) und C-268/14 P (Italmobiliare/Kommission) hat der EuGH die Anforderungen an Auskunftsbeschlüsse der EU-Kommission nach Art. 18 Abs. 3 VO (EG) 1/2003 konkretisiert. Die Unternehmen, an die im Rahmen eines Kartellverfahrens ein Auskunftsbeschluss gerichtet ist, sind unter Androhung von Sanktionen nach Art. 23, 24 VO (EG) 1/2003 zur Abgabe der geforderten Auskünfte verpflichtet, die dann allerdings Eingang in die gegen sie geführten Ermittlungen finden.

Mehr erfahren

Unter Verweis auf den Zweck der Begründungspflicht und die für Nachprüfungsbeschlüsse aufgestellten Anforderungen legt der EuGH dar, aus welchen Gründen die Auskunftsbeschlüsse der EU-Kommission im konkreten Einzelfall nicht der Begründungspflicht genügten. Erfahren sie mehr über die Urteile und deren Praxisfolgen in der Kurzkommentierung von RA Dr. Thorsten Mäger und RA Dr. Sarah Milde in DER BETRIEB vom 01.04.2016, Heft 13, Seite 760 – 761 oder online unter Dokumentennummer DB1196276


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


20.03.2026

BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) hat der BFH entschieden, dass Zinsen nach § 233a AO auf eine Erstattung von Gewerbesteuer bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahmen zu erfassen sind.

weiterlesen
BFH bestätigt: Zinsen auf Gewerbesteuererstattungen sind steuerpflichtig

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


20.03.2026

Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Missbräuchlich gestellte DSGVO-Auskunftsanträge können ausnahmsweise exzessiv sein und spätere Schadensersatzansprüche ausschließen.

weiterlesen
Kein Schadensersatz bei missbräuchlichen DSGVO-Auskunftsanträgen

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


20.03.2026

Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig

Der BFH stellt klar, dass der Verkauf aufgeteilter Solarpark-Teilanlagen umsatzsteuerpflichtig bleibt, wenn der bisherige Betreiber weiterhin die Netzeinspeisung und EEG-Vergütung steuert.

weiterlesen
Solarpark-Verkauf in Teilen bleibt umsatzsteuerpflichtig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)