• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Auskunftsbeschluss der EU-Kommission im Kartellverfahren mangels Begründung nichtig

01.04.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Auskunftsbeschluss der EU-Kommission im Kartellverfahren mangels Begründung nichtig

Beitrag mit Bild

Angesichts dieses Spannungsfeldes zwischen formeller, sanktionsbewehrter Mitwirkungspflicht der Unternehmen einerseits und Verteidigungsrechten andererseits, sind die Feststellungen des EuGH zu begrüßen.

Der EuGH hat in seinen aktuellen Urteilen klargestellt, dass die mittlerweile gefestigte Rechtsprechung zur Begründungspflicht von Nachprüfungsbeschlüssen im Wesentlichen auch für Auskunftsbeschlüsse gilt. Welche Folgen hat dies für die von einem Auskunftsbeschluss betroffenen Unternehmen?

Mit Urteilen vom 10.03.2016 in den Rs. C-247/14 P (HeidelbergCement/Kommission), C-248/14 P (Schwenk Zement/Kommission), C-267/14 P (Buzzi Unicem/Kommission) und C-268/14 P (Italmobiliare/Kommission) hat der EuGH die Anforderungen an Auskunftsbeschlüsse der EU-Kommission nach Art. 18 Abs. 3 VO (EG) 1/2003 konkretisiert. Die Unternehmen, an die im Rahmen eines Kartellverfahrens ein Auskunftsbeschluss gerichtet ist, sind unter Androhung von Sanktionen nach Art. 23, 24 VO (EG) 1/2003 zur Abgabe der geforderten Auskünfte verpflichtet, die dann allerdings Eingang in die gegen sie geführten Ermittlungen finden.

Mehr erfahren

Unter Verweis auf den Zweck der Begründungspflicht und die für Nachprüfungsbeschlüsse aufgestellten Anforderungen legt der EuGH dar, aus welchen Gründen die Auskunftsbeschlüsse der EU-Kommission im konkreten Einzelfall nicht der Begründungspflicht genügten. Erfahren sie mehr über die Urteile und deren Praxisfolgen in der Kurzkommentierung von RA Dr. Thorsten Mäger und RA Dr. Sarah Milde in DER BETRIEB vom 01.04.2016, Heft 13, Seite 760 – 761 oder online unter Dokumentennummer DB1196276


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


06.06.2025

BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Mit Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) hat sich der BFH erstmals zur zentralen Frage geäußert, ob für die Anwendung der sogenannten Umschaltklausel gemäß § 20 Abs. 2 AStG eine gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung maßgeblich ist.

weiterlesen
BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Rechtsboard

RAin/FAin ArbR Dr. Bettina Scharff


06.06.2025

BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Dieser Grundsatz gilt gem. der BAG-Entscheidung vom 22.05.2025 (7 ABR 28/24) auch für Führungskräfte, die keine leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 BetrVG sind, in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrixstruktur.

weiterlesen
BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Meldung

©ammentorp/123rf.com


06.06.2025

Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Der BFH hat sich mit der Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie befasst.

weiterlesen
Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank