• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze

29.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze

Beitrag mit Bild

Ein Organisationsmangel in der Kanzlei kann zu Haftungsfällen führen.

Der BGH hat sich in einem aktuellen Streitfall mit der Sicherstellung der rechtzeitigen Fertigung eines fristgebundenen Schriftsatzes durch organisatorische Vorkehrungen des Rechtsanwalts sowie der Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze mittels Abgleich mit dem Fristenkalender durch eine beauftragte Bürokraft beschäftigt.

Ein Rechtsanwalt hat durch organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig gefertigt wird und innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht. Dies hat der BGH mit Beschluss vom 15.12.2015 (Az. VI ZB 15/15) klargestellt. Zu einer wirksamen Ausgangskontrolle gehört dabei die Anordnung des Rechtsanwalts, dass die Erledigung von fristgebundenen Sachen am Abend eines jeden Arbeitstags durch eine dazu beauftragte Bürokraft anhand des Fristenkalenders nochmals selbstständig überprüft wird.

Tatsächlicher Versand muss überprüft werden

Die allabendliche Ausgangskontrolle fristgebundener Schriftsätze mittels Abgleich mit dem Fristenkalender dient auch dazu, festzustellen, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht. Deshalb ist dabei, ggf. anhand der Akten, auch zu prüfen, ob die im Fristenkalender als erledigt gekennzeichneten Schriftsätze tatsächlich abgesandt worden sind. Auch im Falle einer Einzelweisung des Rechtsanwalts an einen Mitarbeiter, einen Schriftsatz noch am selben Tag zu versenden, sind ausreichende Sicherheitsvorkehrungen dagegen zu treffen, dass sie nicht in Vergessenheit gerät und die zu treffende Maßnahme unterbleibt.

(BGH / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


01.09.2026

EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Wer mit künftiger Klimaneutralität wirbt, muss gem. EmpCo konkrete, messbare und überprüfbare Maßnahmen zur Zielerreichung belegen.

weiterlesen
EmpCo: Dr. Oetker stoppt Klimaneutralitäts-Werbung

Meldung

© Calado/fotolia.com


01.09.2026

Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Im Jahr 2025 waren rund 790.000 bzw. 18,5% aller sozialversicherungspflichtigen Neueinstellungen sachgrundlos befristet

weiterlesen
Fast jede fünfte Neueinstellung ist sachgrundlos befristet

Steuerboard

Marcus Niermann / Katharina Pichler


31.08.2026

Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden

Viele Ehepaare heiraten, ohne einen Ehevertrag zu schließen. Sie leben dann automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Endet die Ehe hat derjenige Ehegatte, der während der Ehe weniger Vermögen aufgebaut hat, einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen.

weiterlesen
Gegenstandsbezogener Zugewinnausgleich kann einkommensteuerpflichtigen Vorgang vermeiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht