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20.07.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Ausbildungsvergütungen: Zwischen 325 und 1.580 Euro im Monat

Die in Tarifverträgen vereinbarten Ausbildungsvergütungen weisen seit jeher je nach Branche und Region sehr große Unterschiede auf. Die Spannbreite reicht aktuell von 325 Euro pro Monat, die Auszubildende im Friseurhandwerk erhalten, bis zu 1.580 Euro im Bauhauptgewerbe, mit denen Auszubildende vergütet werden.

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Das Ergebnis einer aktuellen Auswertung von 20 ausgewählten Tarifbranchen, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung kurz vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2021 vorlegt, zeigt große Schwankungen bei den Ausbildungsvergütungen in Deutschland. „Die großen Unterschiede haben vor allem etwas mit der unterschiedlichen Verhandlungsposition der Gewerkschaften zu tun“, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Dr. Thorsten Schulten. „Mittlerweile kommt hinzu, dass in vielen Branchen ein zunehmender Fachkräftemangel den Anpassungsdruck in Richtung auf bessere Ausbildungsbedingungen erhöht.“

Unterschiede zeigen sich bereits im ersten Ausbildungsjahr

Die Unterschiede bei den tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen zeigen sich bereits im ersten Ausbildungsjahr: In sechs der 20 untersuchten Tarifbranchen liegen die Vergütungen oberhalb von 1.000 Euro pro Monat. Hierzu gehören:

  • der Öffentliche Dienst mit einer monatlichen Ausbildungsvergütung von 1.043 Euro (Bund und Gemeinden) bzw. 1.037 Euro (Länder),
  • die chemische Industrie mit 1.042 Euro im Bezirk Nordrhein und 1.033 Euro im Bezirk Ost,
  • die Metall- und Elektroindustrie mit 1.037 Euro in Baden-Württemberg und 1.007 Euro in Sachsen,
  • das Versicherungsgewerbe mit bundeseinheitlich 1.040 Euro,
  • das Bankgewerbe mit bundeseinheitlich 1.036 Euro sowie
  • die Deutsche Bahn AG mit bundeseinheitlich 1.004 Euro.

Die höchste Ausbildungsvergütung unter den hier untersuchten Tarifbranchen wird aktuell mit 1.166 Euro für die Pflegeberufe gezahlt, die mittlerweile innerhalb der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes über gesonderte Regelungen verfügen. Damit haben die Tarifvertragsparteien auf den akuten Fachkräftemangel in diesem Bereich reagiert. In privaten Pflegeeinrichtungen ohne Tarifvertrag kann die Ausbildungsvergütung hingegen auch deutlich geringer ausfallen.

Wo gibt es die geringsten Ausbildungsvergütungen?

In zehn der untersuchten 20 Tarifbranchen betragen die monatlichen Ausbildungsvergütungen im ersten Jahr zwischen 700 und 1.000 Euro. Hierzu gehören das Bauhauptgewerbe, die Druckindustrie, der Einzelhandel, das Gebäudereinigerhandwerk, die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie, das Hotel- und Gaststättengewerbe, das KFZ-Handwerk, das private Verkehrsgewerbe, die Süßwarenindustrie und die Textilindustrie.

Die geringsten Ausbildungsvergütungen werden im Bäckerhandwerk (645 Euro), in der Floristik (634 Euro in West- und 425 Euro in Ostdeutschland) und im Friseurhandwerk (575 Euro in Nordrhein-Westfalen und 325 Euro in Thüringen) gezahlt. In den bereits seit Längerem nicht mehr erneuerten Tarifverträgen der ostdeutschen Floristik und des thüringischen Friseurgewerbes liegt die Ausbildungsvergütung sogar unterhalb der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung von 550 Euro im Monat. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) besteht aufgrund des Tarifvorrangs theoretisch die Möglichkeit, den Azubi-Mindestlohn zu unterschreiten. In der Praxis dürfte dies jedoch kaum zum Tragen kommen.

Die erheblichen Unterschiede zwischen den Branchen setzen sich auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr fort. So variieren die Ausbildungsvergütungen im zweiten Lehrjahr zwischen 415 Euro im Friseurhandwerk von Thüringen und 1.230 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe. Im dritten Lehrjahr liegen die Unterschiede zwischen 465 Euro (Friseurhandwerk Thüringen) und 1.495 Euro (westdeutsches Baugewerbe).


Hans-Böckler-Stiftung vom 13.07.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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