12.10.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Auftragsvergaben nur noch elektronisch

Beitrag mit Bild

Die Interessen mittelständischer Unternehmen sollen im neuen Vergaberecht vorrangig berücksichtigt werden, indem öffentliche Aufträge künftig in Form von Losen vergeben werden.

Die Bundesregierung will das Vergaberecht in Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien völlig neu ordnen. Auftraggeber und Unternehmen sollen in jedem Stadium des Verfahrens künftig grundsätzlich nur noch elektronische Mittel nutzen.

Ziel der Modernisierung ist es, die Vergabefahren effizienter, einfacher und flexibler zu gestalten und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an Vergabeverfahren zu erleichtern, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (18/6281). Die Interessen mittelständischer Unternehmen sollen vorrangig berücksichtigt werden, indem öffentliche Aufträge in Form von Losen vergeben werden müssen. Eine Gesamtvergabe sei nur aus wirtschaftlichen und technischen Gründen möglich. Zur Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit soll das deutsche Vergaberecht eine neue Struktur bekommen, insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird grundlegend überarbeitet.

Elektronische Vergabeverfahren geplant

Auftraggeber und Unternehmen sollen in jedem Stadium des Verfahrens grundsätzlich elektronische Mittel nutzen. „Die elektronische Kommunikation betrifft insbesondere die elektronische Erstellung und Bereitstellung der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen, die elektronische Angebotsabgabe sowie die elektronische Vorbereitung des Zuschlags“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die elektronische Kommunikation sei zwingend. Dabei sei es unerheblich, ob im Einzelfall eine Bau- oder Dienstleistung oder eine Lieferung vergeben werde. Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen nach den Vorschriften des Entwurfs die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten.

Vereinfachung der Eignungsprüfung

Schließlich werden auch die Regeln zur Eignungsprüfung vereinfacht. Mit Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird die Pflicht der Bieter, umfangreiche Nachweise und Bescheinigungen bereits in einem sehr frühen Verfahrensstadium einzureichen, durch die Abgabe einfacher Erklärungen ersetzt.

(Deutscher Bundestag / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Sergey Nivens/123rtf.com


08.07.2026

ESAP: Wenig Interesse an EU-Finanzierungsplattform für Mittelständler

Das derzeitige Interesse reicht weder aufseiten der Unternehmen noch bei Kapitalgebern aus, um die ESAP-Vorlage zu einem wirkungsvollen Instrument zu machen.

weiterlesen
ESAP: Wenig Interesse an EU-Finanzierungsplattform für Mittelständler

Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com


08.07.2026

Neue Meldepflichten bei Arbeit im EU-Ausland

Die EU schafft mehr Klarheit bei Sozialversicherung, Arbeitslosengeld und Entsendungen über Ländergrenzen hinweg.

weiterlesen
Neue Meldepflichten bei Arbeit im EU-Ausland

Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


07.07.2026

Billigkeit in der Erbschaftsteuer: Stichtagsprinzip vs. Bereicherungsprinzip

Im Kontext des Erbschaftsteuerrechts stellte sich nun der II. Senat des BFH die Frage: Kann das strikt geltende Stichtagsprinzip ausnahmsweise zurücktreten, wenn der Erbe den Nachlass tatsächlich nie erhält und deshalb wirtschaftlich nicht bereichert ist?

weiterlesen
Billigkeit in der Erbschaftsteuer: Stichtagsprinzip vs. Bereicherungsprinzip
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht