• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Aufsichtsrechtliche Prüfungen bei beaufsichtigten Instituten (IDW EPS 526)

25.06.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Aufsichtsrechtliche Prüfungen bei beaufsichtigten Instituten (IDW EPS 526)

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Der Bankenfachausschuss (BFA) hat den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards mit allgemeinen Grundsätzen aufsichtsrechtlichen Prüfungsvorgehens veröffentlicht, in dem Struktur, Inhalt und Grenzen entsprechender Wirtschaftsprüfertätigkeiten verdeutlicht werden.

Bei beaufsichtigten Instituten führen Wirtschaftsprüfer bei der Prüfung von Abschlüssen (z.B. § 29 KWG) bzw. nach gesonderter Beauftragung durch Aufsichtsbehörden (z.B. BaFin) Prüfungen und sonstige vergleichbare Tätigkeiten durch, die auf die Beachtung aufsichtsrechtlicher Anforderungen durch das Institut gerichtet sind. Wegen der Besonderheiten dieser Anforderungen sowie infolge der Vorgaben von Aufsichtsbehörden an Wirtschaftsprüfer (z.B. PrüfbV) sind die Prüfungsstandards des IDW oder des IAASB, die die gesetzliche Abschlussprüfung betreffen, nur partiell anwendbar.

Struktur, Inhalt und Grenzen von Wirtschaftsprüfertätigkeiten

Der Bankenfachausschuss (BFA) hat den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards mit allgemeinen Grundsätzen aufsichtsrechtlichen Prüfungsvorgehens veröffentlicht, in dem Struktur, Inhalt und Grenzen entsprechender Wirtschaftsprüfertätigkeiten verdeutlicht werden. Ziel von IDW EPS 526 ist es, die Transparenz zur besonderen Vorgehensweise und der Ableitung von zutreffenden Aussagen durch Wirtschaftsprüfer zu erhöhen. Der Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Aufsichtsrechtliche Prüfungen und sonstige vergleichbare Tätigkeiten durch Wirtschaftsprüfer bei beaufsichtigten Instituten (IDW EPS 526) ist als Download hier abrufbar.

Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 31.12.2018.

(IDW, PM vom 22.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


16.10.2026

Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Deutschlands Gemeinden erzielen 2025 erneut Rekordeinnahmen aus der Gewerbesteuer, während das Grundsteueraufkommen unverändert bleibt.

weiterlesen
Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Meldung

©momius/fotolia.com


16.10.2026

Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Das mögliche Ende des Altersteilzeit-Blockmodells zwingt Unternehmen, rechtzeitig alternative Modelle für den Ruhestand zu prüfen.

weiterlesen
Altersteilzeit: Unternehmen sind kaum vorbereitet

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


15.10.2026

Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt

Entnahmen für Erbschaft- und Schenkungsteuer lösen auch bei Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils keine Nachversteuerung nach § 34a EStG aus.

weiterlesen
Auch die Übertragung kleinerer Firmenanteile ist begünstigt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht