Der Bankenfachausschuss (BFA) hat den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards mit allgemeinen Grundsätzen aufsichtsrechtlichen Prüfungsvorgehens veröffentlicht, in dem Struktur, Inhalt und Grenzen entsprechender Wirtschaftsprüfertätigkeiten verdeutlicht werden.
Bei beaufsichtigten Instituten führen Wirtschaftsprüfer bei der Prüfung von Abschlüssen (z.B. § 29 KWG) bzw. nach gesonderter Beauftragung durch Aufsichtsbehörden (z.B. BaFin) Prüfungen und sonstige vergleichbare Tätigkeiten durch, die auf die Beachtung aufsichtsrechtlicher Anforderungen durch das Institut gerichtet sind. Wegen der Besonderheiten dieser Anforderungen sowie infolge der Vorgaben von Aufsichtsbehörden an Wirtschaftsprüfer (z.B. PrüfbV) sind die Prüfungsstandards des IDW oder des IAASB, die die gesetzliche Abschlussprüfung betreffen, nur partiell anwendbar.
Struktur, Inhalt und Grenzen von Wirtschaftsprüfertätigkeiten
Der Bankenfachausschuss (BFA) hat den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards mit allgemeinen Grundsätzen aufsichtsrechtlichen Prüfungsvorgehens veröffentlicht, in dem Struktur, Inhalt und Grenzen entsprechender Wirtschaftsprüfertätigkeiten verdeutlicht werden. Ziel von IDW EPS 526 ist es, die Transparenz zur besonderen Vorgehensweise und der Ableitung von zutreffenden Aussagen durch Wirtschaftsprüfer zu erhöhen. Der Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Aufsichtsrechtliche Prüfungen und sonstige vergleichbare Tätigkeiten durch Wirtschaftsprüfer bei beaufsichtigten Instituten (IDW EPS 526) ist als Download hier abrufbar.
Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 31.12.2018.
(IDW, PM vom 22.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)