• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Aufsichtsrechtliche Prüfungen bei beaufsichtigten Instituten (IDW EPS 526)

25.06.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Aufsichtsrechtliche Prüfungen bei beaufsichtigten Instituten (IDW EPS 526)

Beitrag mit Bild

©AndreyPopov/fotolia.com

Der Bankenfachausschuss (BFA) hat den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards mit allgemeinen Grundsätzen aufsichtsrechtlichen Prüfungsvorgehens veröffentlicht, in dem Struktur, Inhalt und Grenzen entsprechender Wirtschaftsprüfertätigkeiten verdeutlicht werden.

Bei beaufsichtigten Instituten führen Wirtschaftsprüfer bei der Prüfung von Abschlüssen (z.B. § 29 KWG) bzw. nach gesonderter Beauftragung durch Aufsichtsbehörden (z.B. BaFin) Prüfungen und sonstige vergleichbare Tätigkeiten durch, die auf die Beachtung aufsichtsrechtlicher Anforderungen durch das Institut gerichtet sind. Wegen der Besonderheiten dieser Anforderungen sowie infolge der Vorgaben von Aufsichtsbehörden an Wirtschaftsprüfer (z.B. PrüfbV) sind die Prüfungsstandards des IDW oder des IAASB, die die gesetzliche Abschlussprüfung betreffen, nur partiell anwendbar.

Struktur, Inhalt und Grenzen von Wirtschaftsprüfertätigkeiten

Der Bankenfachausschuss (BFA) hat den Entwurf eines IDW Prüfungsstandards mit allgemeinen Grundsätzen aufsichtsrechtlichen Prüfungsvorgehens veröffentlicht, in dem Struktur, Inhalt und Grenzen entsprechender Wirtschaftsprüfertätigkeiten verdeutlicht werden. Ziel von IDW EPS 526 ist es, die Transparenz zur besonderen Vorgehensweise und der Ableitung von zutreffenden Aussagen durch Wirtschaftsprüfer zu erhöhen. Der Entwurf eines IDW Prüfungsstandards: Aufsichtsrechtliche Prüfungen und sonstige vergleichbare Tätigkeiten durch Wirtschaftsprüfer bei beaufsichtigten Instituten (IDW EPS 526) ist als Download hier abrufbar.

Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 31.12.2018.

(IDW, PM vom 22.06.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


24.02.2026

Lohnsteuer-Pauschalierung scheitert an der 20-Arbeitnehmer-Grenze

Das FG Münster stärkt die Rechtssicherheit für Arbeitgeber: Die 20-Arbeitnehmer-Grenze bleibt ein maßgeblicher Orientierungspunkt bei der Lohnsteuer-Pauschalierung.

weiterlesen
Lohnsteuer-Pauschalierung scheitert an der 20-Arbeitnehmer-Grenze

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


24.02.2026

Vier Handlungsfelder für hybride Arbeitsmodelle

Eine aktuelle Studie belegt, dass Homeoffice dauerhaft etabliert ist und Unternehmen nun gefordert sind, hybride Arbeitsmodelle strategisch auszugestalten.

weiterlesen
Vier Handlungsfelder für hybride Arbeitsmodelle

Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


23.02.2026

Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Die Verschonung von Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG steht – je nach Art der Verschonung – unter dem Vorbehalt der Einhaltung von fünf- bzw. siebenjährigen Behaltensfristen.

weiterlesen
Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)