• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Aufsichtsratsvergütung im Sportverein unterliegt nicht der Umsatzsteuer

10.02.2021

Meldung, Steuerrecht

Aufsichtsratsvergütung im Sportverein unterliegt nicht der Umsatzsteuer

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Erhält ein Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins für seine Tätigkeit eine Aufsichtsratsvergütung, so unterliegt diese nicht der Umsatzsteuer. Dies hat der 8. Senat des Finanzgerichts Köln entschieden.

Als Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins erhielt der Kläger ein jährliches Budget, das er für den Bezug von Dauer- und Tageskarten, die Erstattung von Reisekosten und den Erwerb von Fanartikeln einsetzen konnte. Das vom Kläger in Anspruch genommene Budget beurteilte das Finanzamt als Entgelt für seine Aufsichtsratstätigkeit und verlangte hierfür Umsatzsteuer.

Aufsichtsratsvergütung bei unternehmerischer Tätigkeit

Die hiergegen vom Kläger erhobene Klage war erfolgreich und führte zur Aufhebung der Umsatzsteuerfestsetzung (FG Köln, Urteil vom 26.11.2020 – 8 K 2333/18). Nach der Begründung des Gerichts war der Kläger mit seiner Aufsichtsratstätigkeit nicht selbstständig tätig und damit kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Ein Aufsichtsratsmitglied sei nur dann unternehmerisch tätig, wenn es seine Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausübe und das hiermit verbundene wirtschaftliche Risiko trage. Diese Voraussetzungen seien beim Kläger nicht erfüllt.

Das Thema beschäftigt die Gerichte

Mit seiner Entscheidung wendet der 8. Senat das zur Aufsichtsratsvergütung einer niederländischen Stiftung ergangene Urteil des EuGH vom 13.09.2019 – C-420/18 entsprechend auf die Aufsichtsratsvergütung eines deutschen eingetragenen Vereins an. Auch der BFH hatte sich bereits mit dem Thema der Unternehmereigenschaft von Aufsichtsräten befasst.

Das Urteil ist rechtskräftig. Die zur Rechtsfortbildung zugelassene Revision zum Bundesfinanzhof in München hat das Finanzamt nicht eingelegt.

(FG Köln vom 10.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Umsatzsteuerrecht (Dr. Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Der Betrieb


01.10.2026

Ihre Mandanten zahlen zu viel Steuern? Oder investieren sie einfach falsch?

Hohe Einkommen, hohe Vermögen, hohe Steuerlasten: Viele Ihrer Mandanten verdienen ausgezeichnet – und geben dennoch jedes Jahr erhebliche Beträge an den Fiskus ab.

weiterlesen
Ihre Mandanten zahlen zu viel Steuern? Oder investieren sie einfach falsch?

Meldung

©aberheide /123rf.com


01.10.2026

BFH zur Steuersatzermäßigung im Hotel

Frühstück, Fitness und Wellness im Hotel profitieren nicht vom ermäßigten Steuersatz für Übernachtungen, so der BFH.

weiterlesen
BFH zur Steuersatzermäßigung im Hotel

Rechtsboard

Hans-Christian Ackermann / Nel Klamann


01.10.2026

BAG begrenzt materiellen Schadensersatz nach diskriminierender Nichteinstellung

Die rechtskräftige Feststellung einer Ersatzpflicht wegen einer diskriminierenden Ablehnung im Bewerbungsverfahren begründet keinen Anspruch auf dauerhaften Ausgleich einer Vergütungsdifferenz – so entschied jetzt das BAG.

weiterlesen
BAG begrenzt materiellen Schadensersatz nach diskriminierender Nichteinstellung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht