• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Aufsichtsratsvergütung im Sportverein unterliegt nicht der Umsatzsteuer

10.02.2021

Meldung, Steuerrecht

Aufsichtsratsvergütung im Sportverein unterliegt nicht der Umsatzsteuer

Beitrag mit Bild

©Gina Sanders/fotolia.com

Erhält ein Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins für seine Tätigkeit eine Aufsichtsratsvergütung, so unterliegt diese nicht der Umsatzsteuer. Dies hat der 8. Senat des Finanzgerichts Köln entschieden.

Als Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins erhielt der Kläger ein jährliches Budget, das er für den Bezug von Dauer- und Tageskarten, die Erstattung von Reisekosten und den Erwerb von Fanartikeln einsetzen konnte. Das vom Kläger in Anspruch genommene Budget beurteilte das Finanzamt als Entgelt für seine Aufsichtsratstätigkeit und verlangte hierfür Umsatzsteuer.

Aufsichtsratsvergütung bei unternehmerischer Tätigkeit

Die hiergegen vom Kläger erhobene Klage war erfolgreich und führte zur Aufhebung der Umsatzsteuerfestsetzung (FG Köln, Urteil vom 26.11.2020 – 8 K 2333/18). Nach der Begründung des Gerichts war der Kläger mit seiner Aufsichtsratstätigkeit nicht selbstständig tätig und damit kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Ein Aufsichtsratsmitglied sei nur dann unternehmerisch tätig, wenn es seine Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausübe und das hiermit verbundene wirtschaftliche Risiko trage. Diese Voraussetzungen seien beim Kläger nicht erfüllt.

Das Thema beschäftigt die Gerichte

Mit seiner Entscheidung wendet der 8. Senat das zur Aufsichtsratsvergütung einer niederländischen Stiftung ergangene Urteil des EuGH vom 13.09.2019 – C-420/18 entsprechend auf die Aufsichtsratsvergütung eines deutschen eingetragenen Vereins an. Auch der BFH hatte sich bereits mit dem Thema der Unternehmereigenschaft von Aufsichtsräten befasst.

Das Urteil ist rechtskräftig. Die zur Rechtsfortbildung zugelassene Revision zum Bundesfinanzhof in München hat das Finanzamt nicht eingelegt.

(FG Köln vom 10.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Umsatzsteuerrecht (Dr. Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


20.08.2026

Volle Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer

Auch Vermächtnisnehmer können die volle Erbfallkostenpauschale erhalten, selbst wenn ihre tatsächlichen Kosten deutlich geringer sind.

weiterlesen
Volle Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer

Steuerboard

Lisa Fiedler


19.08.2026

Wenn der Ehevertrag Steuerfolgen auslöst – die jüngere BFH-Rechtsprechung zu Eheverträgen

Eheverträge werden vorrangig mit Blick auf Scheidung, Vermögensschutz und die Absicherung der Ehegatten gestaltet. Eine familienrechtliche Betrachtung reicht bei der Planung jedoch nicht aus. Die Konstellation muss stets auch aus der Sicht des Steuerrechts mitgedacht werden.

weiterlesen
Wenn der Ehevertrag Steuerfolgen auslöst – die jüngere BFH-Rechtsprechung zu Eheverträgen

Rechtsboard

Wolfgang Kleinebrink


19.08.2026

„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Wichtige Auswirkungen auf das Kündigungs- und Befristungsrecht

Am 02.07.026 hat der Koalitionsausschuss der Union und der SPD das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Dieses Reformpaket umfasst 34 Maßnahmen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen im Hinblick auf das Kündigungs- und Befristungsrecht dargestellt.

weiterlesen
„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Wichtige Auswirkungen auf das Kündigungs- und Befristungsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht