• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Aufsichtliche Finanzinformationen: EZB ändert Meldeverordnung

01.09.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Aufsichtliche Finanzinformationen: EZB ändert Meldeverordnung

Beitrag mit Bild

©thanksforbuying/fotolia.com

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre Verordnung über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen per Änderungsverordnung angepasst. Die Verordnung regelt das Verfahren, nach dem beaufsichtigte Institute und Gruppen ihre Finanzinformationen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden einzureichen haben.

Die Änderungen dienen vor allem der Anpassung der Verordnung an den geänderten Internationalen Rechnungslegungsstandard für Finanzinstrumente (International Financial Reporting Standard 9 – IFRS 9). Sie betreffen die Bewertung von Finanzinstrumenten und führen auch zu überarbeiteten FINREP-Meldebögen.

Diese Fristen gelten

Die neuen Anforderungen sollen für die beaufsichtigten Unternehmen grundsätzlich zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Somit müssen ab dem Meldestichtag 31.03.2018 die Meldungen zu den aufsichtlichen Finanzinformationen nach der FINREP-Version 2.7 eingereicht werden. Die deutsche Aufsicht konnte sich jedoch erfolgreich dafür einsetzen, dass weniger bedeutende deutsche Institute, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzieren, die neuen Meldebögen erst zum 01.01.2019 anwenden müssen. Die BaFin hatte hierzu einen entsprechenden Antrag bei der EZB eingereicht, dem diese in Form einer zusätzlichen Verordnung stattgegeben hat.

(BaFin vom 30.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)