• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Aufsichtliche Finanzinformationen: EZB ändert Meldeverordnung

01.09.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Aufsichtliche Finanzinformationen: EZB ändert Meldeverordnung

Beitrag mit Bild

©thanksforbuying/fotolia.com

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre Verordnung über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen per Änderungsverordnung angepasst. Die Verordnung regelt das Verfahren, nach dem beaufsichtigte Institute und Gruppen ihre Finanzinformationen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden einzureichen haben.

Die Änderungen dienen vor allem der Anpassung der Verordnung an den geänderten Internationalen Rechnungslegungsstandard für Finanzinstrumente (International Financial Reporting Standard 9 – IFRS 9). Sie betreffen die Bewertung von Finanzinstrumenten und führen auch zu überarbeiteten FINREP-Meldebögen.

Diese Fristen gelten

Die neuen Anforderungen sollen für die beaufsichtigten Unternehmen grundsätzlich zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Somit müssen ab dem Meldestichtag 31.03.2018 die Meldungen zu den aufsichtlichen Finanzinformationen nach der FINREP-Version 2.7 eingereicht werden. Die deutsche Aufsicht konnte sich jedoch erfolgreich dafür einsetzen, dass weniger bedeutende deutsche Institute, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzieren, die neuen Meldebögen erst zum 01.01.2019 anwenden müssen. Die BaFin hatte hierzu einen entsprechenden Antrag bei der EZB eingereicht, dem diese in Form einer zusätzlichen Verordnung stattgegeben hat.

(BaFin vom 30.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

artefacti/123rf.com


30.05.2025

PKW-Sacheinlage: Vorsteuerabzug trotz falscher Rechnungsadresse

Eine GmbH darf den Vorsteuerabzug für Investitionsgüter wie einen PKW geltend machen, wenn dieser unternehmerisch genutzt wird – selbst bei formalen Unschärfen.

weiterlesen
PKW-Sacheinlage: Vorsteuerabzug trotz falscher Rechnungsadresse

Meldung

Der Betrieb


30.05.2025

EFRAG: Hilfsmittel zum VSME

EFRAG bietet mit dem neuen Unterstützungspaket Tools für KMU, um freiwillige Nachhaltigkeitsberichte nach dem VSME-Standard zu erstellen.

weiterlesen
EFRAG: Hilfsmittel zum VSME

Meldung

Der Betrieb


28.05.2025

Klimaklage gegen RWE gescheitert – OLG Hamm weist Berufung zurück

Trotz grundsätzlicher Offenheit für klimabezogene Haftungsfragen entschied das OLG Hamm mangels konkreter Gefährdung gegen den Kläger.

weiterlesen
Klimaklage gegen RWE gescheitert – OLG Hamm weist Berufung zurück

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank