• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Aufsichtliche Finanzinformationen: EZB ändert Meldeverordnung

01.09.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Aufsichtliche Finanzinformationen: EZB ändert Meldeverordnung

Beitrag mit Bild

©thanksforbuying/fotolia.com

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre Verordnung über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen per Änderungsverordnung angepasst. Die Verordnung regelt das Verfahren, nach dem beaufsichtigte Institute und Gruppen ihre Finanzinformationen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden einzureichen haben.

Die Änderungen dienen vor allem der Anpassung der Verordnung an den geänderten Internationalen Rechnungslegungsstandard für Finanzinstrumente (International Financial Reporting Standard 9 – IFRS 9). Sie betreffen die Bewertung von Finanzinstrumenten und führen auch zu überarbeiteten FINREP-Meldebögen.

Diese Fristen gelten

Die neuen Anforderungen sollen für die beaufsichtigten Unternehmen grundsätzlich zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Somit müssen ab dem Meldestichtag 31.03.2018 die Meldungen zu den aufsichtlichen Finanzinformationen nach der FINREP-Version 2.7 eingereicht werden. Die deutsche Aufsicht konnte sich jedoch erfolgreich dafür einsetzen, dass weniger bedeutende deutsche Institute, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bilanzieren, die neuen Meldebögen erst zum 01.01.2019 anwenden müssen. Die BaFin hatte hierzu einen entsprechenden Antrag bei der EZB eingereicht, dem diese in Form einer zusätzlichen Verordnung stattgegeben hat.

(BaFin vom 30.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©beebright/fotolia.com


07.08.2026

Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen

Hybride Angriffe entwickeln sich zu einem ernst zu nehmenden Risiko. Die große Mehrheit der Wirtschaft erwartet eine zunehmende Bedrohung.

weiterlesen
Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen

Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com


07.08.2026

Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Ab 2026 müssen Abschlussprüfer die Offenlegungspflicht zum Ertragsteuerinformationsbericht beurteilen und darüber gesondert berichten.

weiterlesen
Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Steuerboard

Emanuel Benning


06.08.2026

Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur

Zinslose Finanzierungen gehören in Familien-, Gesellschafter- und Nachfolgekonstellationen zum Standardrepertoire. Steuerlich werden sie häufig eher als unkomplizierte Liquiditätshilfe denn als eigenständiger Zuwendungsvorgang verstanden.

weiterlesen
Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht