11.11.2016

Arbeitsrecht, Meldung

AÜG-Reform: Das sollten Sie wissen

Beitrag mit Bild

Leiharbeit kann ein Sprungbrett ins Normalarbeitsverhältnis sein, das durch die AÜG-Reform sozialverträglich umrahmt, jedoch nicht regulativ verhindert werden sollte.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze ist nun beschlossene Sache. Neben Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay enthält das neue Recht zahlreiche weitere wichtige Regelungen, die der juristischen Sichtung bedürfen.

Die Neuregelung des AÜG wird zum 1. April 2017 in Kraft treten. Neben Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay werden vor allem das Verbot der Reserveerlaubnis, das Widerspruchsrecht des Leiharbeitnehmers und die Rechte des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 BetrVG eine Rolle spielen.

Fachbeitrag zum Thema

Zeitarbeits- und Einsatzunternehmen werden umfangreiche Änderungen ihrer Verträge umsetzen müssen. Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard), hilft in seinem Fachbeitrag „Zur Vorbereitung auf die AÜG-Reform – Hinweise und Fragen zum neuen Recht“ Praktikern, das neue Recht zu verstehen und sich vorzubereiten. Er gibt keinen vollständigen Überblick, sondern konkrete Hinweise auf Unklarheiten des Gesetzes und Handlungsempfehlungen. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 11.11.2016, Heft 45, Seite 2663 – 2667 sowie online unter DB1219820.


Weitere Meldungen


Steuerboard

Nikola Hertel


06.12.2024

Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen – Wer trägt die Beweislast?

Darlehensvereinbarungen zwischen natürlichen und nahestehenden Personen sind immer wieder ein relevantes Thema.

weiterlesen
Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen – Wer trägt die Beweislast?

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


06.12.2024

Zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach AltTZG

Aufstockungsbeträge aus der Altersteilzeit sind auch dann steuerfrei nach § 3 Nr. 28 EStG, wenn sie erst nach Beendigung der Altersteilzeit ausgezahlt werden, so der BFH.

weiterlesen
Zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach AltTZG

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


06.12.2024

22 % der Arbeitszeit für Bürokratie nötig

Nach Angaben der Unternehmen entsteht der steigende Zeitaufwand vor allem durch ausufernde Berichts- und Informations-, Dokumentations- und Meldepflichten.

weiterlesen
22 % der Arbeitszeit für Bürokratie nötig

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank