• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Atypische Beschäftigung: Zunahme bei Teilzeit und Leiharbeit

18.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Atypische Beschäftigung: Zunahme bei Teilzeit und Leiharbeit

Beitrag mit Bild

©Jörg Lantelme/fotolia.com

Der Arbeitsmarkt hat sich im Jahr 2016 positiv entwickelt. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit ist deutlich gewachsen. Noch stärker hat allerdings die atypische Beschäftigung zugenommen. Die ergibt sich auf den aktuellen Zahlen der WSI-Datenbank, die auf Statistiken der Bundesagentur für Arbeit beruht.

Der Anteil von Teilzeitstellen, Leiharbeit und Minijobs an der Gesamtbeschäftigung ist erneut gestiegen und befindet sich auf dem höchsten Stand seit 13 Jahren. Unterm Strich waren 2016 rund 39,6 Prozent aller abhängigen Hauptbeschäftigungsverhältnisse (ohne Beamte und Selbstständige) solche atypischen Jobs, 2015 lag die Quote bei 39,3 Prozent. „Insbesondere die Zahl der Teilzeit- und Leiharbeiter hat 2016 weiter zugenommen“, beschreibt Dr. Toralf Pusch, Arbeitsmarktexperte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, den aktuellen Trend. Die Zahl der oft besonders schlecht bezahlten und abgesicherten Minijobber im Haupterwerb habe hingegen um etwa 46.000 Beschäftigte abgenommen – auf 5,14 Millionen.

Wo wird atypisch gearbeitet?

Am stärksten verbreitet ist atypische Beschäftigung in den westdeutschen Flächenländern. Schleswig-Holstein hat mit 43,3 Prozent den höchsten Anteil, gefolgt von Rheinland-Pfalz (42,6 Prozent) und Niedersachsen (42,1 Prozent). In manchen westdeutschen Städten und Landkreisen liegt die Quote sogar bei mehr als 50 Prozent. Die höchsten Anteile weisen Delmenhorst mit 55,9 Prozent sowie die Kreise Kusel (51,6 Prozent) und Plön (50,9 Prozent) auf. Insgesamt beträgt die Quote der atypischen Beschäftigung im Westen 39,9 Prozent, im Osten fällt sie um etwa einen Prozentpunkt geringer aus.

Stundenlöhne bei Teilzeit niedriger

Den WSI-Daten zufolge arbeiteten 2016 etwa 23 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Teilzeitjobs. Diese Gruppe machte damit den größten Anteil der atypischen Beschäftigung aus. Längst nicht jede Teilzeitbeschäftigung sei prekär, betont Pusch. Allerdings sind Stundenlöhne unter der Niedriglohngrenze von 9,75 Euro brutto bei den Teilzeitbeschäftigten mit einem Anteil von gut 28 Prozent weit verbreitet. Zum Vergleich: bei den Vollzeitbeschäftigten beträgt diese Quote nur etwa 11 Prozent.

Niedriglöhne bei Minijobs und Leiharbeit

Einen Minijob als Hauptverdienst hatten laut WSI 14,1 Prozent der Beschäftigten. Als Minijobs wurden die geringfügig entlohnten und die kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse erfasst, die steuer- und abgabenrechtlich ähnlich behandelt werden. Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten, die den Löwenanteil dieser Gruppe stellen, ist der Niedriglohnanteil mit gut 70 Prozent der Beschäftigten stark erhöht. Der Anteil der Leiharbeiter an den abhängig Beschäftigten lag im Jahr 2016 bei 2,6 Prozent. Auch für Leiharbeiter gilt eine starke Betroffenheit von niedrigen Löhnen (46 Prozent).

(Hans Böckler Stiftung, PM vom 18.05.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gemäß § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rechtsboard

Benedikt Reißnecker


14.04.2026

Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Nachdem der EuGH mit seinen Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) die von dem 2. und 6. BAG-Senat vorgeschlagenen alternativen Sanktionsmodelle verworfen hat, bestätigt nunmehr der 6. Senat – wie bereits zuvor der 2. Senat –, dass Fehler bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige weiterhin die Unwirksamkeit von Kündigungen zur Folge haben.

weiterlesen
Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.04.2026

Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden

Wer Google-Bewertungen rechtlich prüfen und beanstanden will, benötigt unter Umständen eine Erlaubnis nach dem RDG.

weiterlesen
Reputationsmanagement kann zur Rechtsdienstleistung werden
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)