• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Asylrecht: Neuerungen für die Zeitarbeitsbranche

19.10.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Asylrecht: Neuerungen für die Zeitarbeitsbranche

Beitrag mit Bild

Gesetzliche Änderungen: Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten in der Zeitarbeit

Die Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten in der Zeitarbeit ist nunmehr nach 15 Monaten möglich. Dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz stimmte der Deutsche Bundesrat am Freitag abschließend zu.

Damit werden die Bedingungen für Flüchtlinge, eine Tätigkeit in der Zeitarbeit aufzunehmen, etwas erleichtert. Zuvor durften diese erst nach Ablauf von vier Jahren bei einem Unternehmen der Zeitarbeit beschäftigt werden. Dem Gesetzgebungsverfahren ging ein Koalitionsbeschluss voraus, der zunächst vorsah, das Zeitarbeitsverbot bereits nach drei Monaten aufzuheben. Auf die Praxis bezogen bedeutet die Neuerung, dass Asylbewerber und Flüchtlinge innerhalb der ersten 15 Monate nur dann eine Tätigkeit in der Branche aufnehmen dürfen, sofern keine Vorrangprüfung erforderlich ist. Ist diese jedoch notwendig, besteht für Flüchtlinge ein generelles Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit. Nach Ablauf der 15 Monate entfällt die Vorrangprüfung gänzlich.

Integration durch Arbeit leichter möglich?

Konkret bedeutet der Beschluss, dass die Bundesregierung nun schnellstmöglich Maßnahmen ergreifen muss, um Flüchtlinge in Sprachkurse zu vermitteln. Auch muss die Regierung dafür Sorge tragen, dass von jedem Zuzügler ein Qualifikationsprofil erstellt wird. Für den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) greift der Beschluss im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz viel zu kurz und geht am praktischen Bedarf vorbei.

(Bundesrat / BAP / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©alphaspirit/123rf.com


03.07.2026

Reformpaket: Koalition plant steuerliche Entlastungen und weniger Bürokratie

Das Reformpaket zeigt den politischen Willen, Deutschland wirtschaftlich wettbewerbsfähiger und zugleich sozial stabil zu halten.

weiterlesen
Reformpaket: Koalition plant steuerliche Entlastungen und weniger Bürokratie

Meldung

saiarlawka/123rf.com


03.07.2026

DRSC-Studie zeigt Lücken bei Nachhaltigkeitsangaben

Das DRSC zeigt in einer Studie, dass Nachhaltigkeitsberichte zwar zunehmend vorkommen, aber häufig uneinheitlich, unvollständig und schwer vergleichbar sind.

weiterlesen
DRSC-Studie zeigt Lücken bei Nachhaltigkeitsangaben

Meldung

© Robert Kneschke /fotolia.com


02.07.2026

Spekulationssteuer: BFH bestätigt klare Fristregel

Bei Immobilienverkäufen entscheidet der Vertragsabschluss über die Einhaltung der steuerlichen Zehn-Jahres-Frist, so der BFH.

weiterlesen
Spekulationssteuer: BFH bestätigt klare Fristregel
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht