• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Asylrecht: Neuerungen für die Zeitarbeitsbranche

19.10.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Asylrecht: Neuerungen für die Zeitarbeitsbranche

Beitrag mit Bild

Gesetzliche Änderungen: Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten in der Zeitarbeit

Die Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten in der Zeitarbeit ist nunmehr nach 15 Monaten möglich. Dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz stimmte der Deutsche Bundesrat am Freitag abschließend zu.

Damit werden die Bedingungen für Flüchtlinge, eine Tätigkeit in der Zeitarbeit aufzunehmen, etwas erleichtert. Zuvor durften diese erst nach Ablauf von vier Jahren bei einem Unternehmen der Zeitarbeit beschäftigt werden. Dem Gesetzgebungsverfahren ging ein Koalitionsbeschluss voraus, der zunächst vorsah, das Zeitarbeitsverbot bereits nach drei Monaten aufzuheben. Auf die Praxis bezogen bedeutet die Neuerung, dass Asylbewerber und Flüchtlinge innerhalb der ersten 15 Monate nur dann eine Tätigkeit in der Branche aufnehmen dürfen, sofern keine Vorrangprüfung erforderlich ist. Ist diese jedoch notwendig, besteht für Flüchtlinge ein generelles Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit. Nach Ablauf der 15 Monate entfällt die Vorrangprüfung gänzlich.

Integration durch Arbeit leichter möglich?

Konkret bedeutet der Beschluss, dass die Bundesregierung nun schnellstmöglich Maßnahmen ergreifen muss, um Flüchtlinge in Sprachkurse zu vermitteln. Auch muss die Regierung dafür Sorge tragen, dass von jedem Zuzügler ein Qualifikationsprofil erstellt wird. Für den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) greift der Beschluss im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz viel zu kurz und geht am praktischen Bedarf vorbei.

(Bundesrat / BAP / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Feldner


18.11.2025

Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Das FG Köln hat mit Beschluss vom 30.11.2023 ein Vorabentscheidungsersuchen beim EuGH eingereicht …

weiterlesen
Wohl doch kein Steuerklassenprivileg für ausländische Familienstiftungen

Meldung

nx123nx/123rf.com


18.11.2025

Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Die EU hat eine überarbeitete Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung beschlossen, um Verbraucherstreitigkeiten künftig einfacher lösen zu können.

weiterlesen
Rat der EU billigt Richtlinie über alternative Streitbeilegung

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


18.11.2025

Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Auch wenn eine verdeckte Gewinnausschüttung formal vorliegt, muss ein tatsächlicher wirtschaftlicher Vorteil erkennbar sein.

weiterlesen
Verdeckte Gewinnausschüttung ohne steuerlichen Wert

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank