• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Asylrecht: Neuerungen für die Zeitarbeitsbranche

19.10.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Asylrecht: Neuerungen für die Zeitarbeitsbranche

Beitrag mit Bild

Gesetzliche Änderungen: Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten in der Zeitarbeit

Die Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten in der Zeitarbeit ist nunmehr nach 15 Monaten möglich. Dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz stimmte der Deutsche Bundesrat am Freitag abschließend zu.

Damit werden die Bedingungen für Flüchtlinge, eine Tätigkeit in der Zeitarbeit aufzunehmen, etwas erleichtert. Zuvor durften diese erst nach Ablauf von vier Jahren bei einem Unternehmen der Zeitarbeit beschäftigt werden. Dem Gesetzgebungsverfahren ging ein Koalitionsbeschluss voraus, der zunächst vorsah, das Zeitarbeitsverbot bereits nach drei Monaten aufzuheben. Auf die Praxis bezogen bedeutet die Neuerung, dass Asylbewerber und Flüchtlinge innerhalb der ersten 15 Monate nur dann eine Tätigkeit in der Branche aufnehmen dürfen, sofern keine Vorrangprüfung erforderlich ist. Ist diese jedoch notwendig, besteht für Flüchtlinge ein generelles Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit. Nach Ablauf der 15 Monate entfällt die Vorrangprüfung gänzlich.

Integration durch Arbeit leichter möglich?

Konkret bedeutet der Beschluss, dass die Bundesregierung nun schnellstmöglich Maßnahmen ergreifen muss, um Flüchtlinge in Sprachkurse zu vermitteln. Auch muss die Regierung dafür Sorge tragen, dass von jedem Zuzügler ein Qualifikationsprofil erstellt wird. Für den Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) greift der Beschluss im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz viel zu kurz und geht am praktischen Bedarf vorbei.

(Bundesrat / BAP / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jan Winkler


04.05.2026

Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg bei (qualifiziertem) Anteilstausch – Keine Anrechnung der Vorbesitzzeiten des übertragenden Rechtsträgers

Der BFH hat mit Urteil vom 17.12.2025 seine bisherige Rechtsprechung zum Verhältnis von § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG zu § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG bestätigt.

weiterlesen
Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg bei (qualifiziertem) Anteilstausch – Keine Anrechnung der Vorbesitzzeiten des übertragenden Rechtsträgers

Meldung

©skywalk154/fotolia.com


04.05.2026

BMF klärt Umsatzsteuer bei Gutscheinvertrieb

Ein aktuelles BMF-Schreiben schafft mehr Klarheit für den Vertrieb von Mehrzweck-Gutscheinen über mehrstufige Handelsstrukturen.

weiterlesen
BMF klärt Umsatzsteuer bei Gutscheinvertrieb

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


04.05.2026

Betriebsratswahl trotz Rentenbefristung

Bei ungeklärter Befristung darf ein Mitarbeiter grundsätzlich weiter für den Betriebsrat kandidieren, entschied das Arbeitsgericht München.

weiterlesen
Betriebsratswahl trotz Rentenbefristung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht