• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • ARUG II verabschiedet – was lange währt …

14.11.2019

Rechtsboard

ARUG II verabschiedet – was lange währt …

Beitrag mit Bild

Rechtsboard

Im Übrigen findet sich neben redaktionellen Änderungen eine Korrektur der Intermediär-Definition. Sie ist nicht (wie im Entwurf) auf börsennotierte Gesellschaften beschränkt (§ 67 IV AktG) – denn das HV-bezogene Informationsregime des § 125 AktG gilt auch für die nichtbörsennotierte AG. Das Umsetzungsgesetz hätte nach der Richtlinie im Juni 2019 in Kraft treten sollen. Das ARUG II wird voraussichtlich im Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt dann am 1.1.2020 in Kraft. Aber Achtung! Wesentliche Teile des Gesetzes sind erst viel später anzuwenden. So liegt es bei den Regelungen über die Vorstandsvergütung (§§ 87a I, 113 III, 120a I, 162) – diese gelten erst für die Hauptversammlungen des Jahres 2021 (§ 26j I und II EGAktG). Die neuen Vorschriften über die Aktionärsidentifikation und -information sind erstmals auf Hauptversammlungen anzuwenden, die nach dem 3. September 2020 einberufen werden (§ 26j IV EGAktG). Der Bundesrat hat das ARUG II voraussichtlich am 29.11. auf seiner Tagesordnung, eine Formsache.


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-Euro-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


08.01.2026

TaxonomieVO: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

Die EU hat einen neuen delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung veröffentlicht, der weitreichende Auswirkungen für Unternehmen hat.

weiterlesen
TaxonomieVO: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


07.01.2026

Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich

Ein Geschäftsführer haftet auch nach seiner Abberufung persönlich für sittenwidrige Schädigungen, wenn er in das betrügerische System maßgeblich eingebunden war.

weiterlesen
Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)