Frühestens im September 2019 kann sich der Bundestag in weiteren Lesungen mit dem Entwurf befassen. Das Umsetzungsgesetz wird demnach erst im Herbst 2019 in Kraft treten können. Für Hauptversammlungen, die zum Jahresanfang 2020 stattfinden, ist zu beachten, dass die Neuregelung zum Say on Pay erst 5 Monate nach Inkrafttreten greift. Und erst für Hauptversammlungen, die ab dem 3.9.2020 einberufen werden, gelten die neuen Vorschriften über die Aktionärsinformation.
Meldung
05.12.2025
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor
Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.

