Frühestens im September 2019 kann sich der Bundestag in weiteren Lesungen mit dem Entwurf befassen. Das Umsetzungsgesetz wird demnach erst im Herbst 2019 in Kraft treten können. Für Hauptversammlungen, die zum Jahresanfang 2020 stattfinden, ist zu beachten, dass die Neuregelung zum Say on Pay erst 5 Monate nach Inkrafttreten greift. Und erst für Hauptversammlungen, die ab dem 3.9.2020 einberufen werden, gelten die neuen Vorschriften über die Aktionärsinformation.
Meldung
15.01.2026
BFH zu § 15b EStG: Passivität entscheidet über Verlustverrechnung
Die Verlustverrechnungsbeschränkung gilt auch für Gründungsgesellschafter, sofern sie nicht aktiv an der Entwicklung des Modells mitgewirkt haben.

