Frühestens im September 2019 kann sich der Bundestag in weiteren Lesungen mit dem Entwurf befassen. Das Umsetzungsgesetz wird demnach erst im Herbst 2019 in Kraft treten können. Für Hauptversammlungen, die zum Jahresanfang 2020 stattfinden, ist zu beachten, dass die Neuregelung zum Say on Pay erst 5 Monate nach Inkrafttreten greift. Und erst für Hauptversammlungen, die ab dem 3.9.2020 einberufen werden, gelten die neuen Vorschriften über die Aktionärsinformation.
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26.01.2026
Bitcoin: Zur Besteuerung von Einkünften aus Krypto-Lending
Das Finanzgericht Köln hat klargestellt, dass beim Krypto-Lending von Bitcoin keine Kapitalforderungen im Sinne des EStG vorliegen.

