Frühestens im September 2019 kann sich der Bundestag in weiteren Lesungen mit dem Entwurf befassen. Das Umsetzungsgesetz wird demnach erst im Herbst 2019 in Kraft treten können. Für Hauptversammlungen, die zum Jahresanfang 2020 stattfinden, ist zu beachten, dass die Neuregelung zum Say on Pay erst 5 Monate nach Inkrafttreten greift. Und erst für Hauptversammlungen, die ab dem 3.9.2020 einberufen werden, gelten die neuen Vorschriften über die Aktionärsinformation.
Meldung
04.02.2025
Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen
Unternehmen müssen tatsächliche Emissionsdaten ihrer Lieferanten melden – rund drei Viertel sind dazu nicht oder nur teilweise in der Lage.