23.06.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Arthrose im Knie als Berufskrankheit?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Arbeitet ein Handwerker jahrelang einseitig kniend, kann eine einseitige Kniegelenksarthrose als Berufskrankheit anerkannt und entschädigt werden, entschied das Sozialgericht Dortmund.

Ein Gas- und Wasserinstallateurs war mehr als 13.000 Stunden mit einer kniebelastenden Tätigkeit beschäftigt. Es handelte sich um die so genannte Fechterstellung, die er pro Schicht jeweils mindestens eine Stunde ausüben musste. Wegen der Einseitigkeit der Gonarthrose bezweifelte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG) deren berufliche Verursachung und lehnte die Anerkennung einer Berufskrankheit ab.

Gericht erkennt Berufskrankheit an

Das Sozialgericht Dortmund verurteilte die BG jedoch mit Urteil vom 22.05.2015 (Az. S 18 U 113/10) dazu, die einseitige Kniegelenksarthrose als Folge der Berufskrankheit nach Nr. 2112 der Anlage 1 zur BKV anzuerkennen und dem Kläger eine Verletztenrente zu gewähren. Die einseitig ausgeprägte Kniegelenkserkrankung entspreche der jahrelangen kniebelastenden Arbeitshaltung in der Fechterstellung. Der Kläger hatte die einseitige Belastung mit dem überwiegenden Knien auf dem händigen, rechten Knie und Beugestellung im linken Knie plausibel dargelegt.

Übergewicht schadet Anerkennung nicht

Der altersvorauseilende Befund im rechten Kniegelenk, der erst nach Aufgabe der Tätigkeit festgestellt worden war, spreche für die berufliche Verursachung. Der berufskrankheitstypischen Körperveränderung stehe die Einseitigkeit der arthritischen Veränderung in den Knien nicht entgegen, sondern spreche hier für einen hinreichenden kausalen Zusammenhang. Schließlich stehe das Übergewicht des Klägers der Anerkennung der Berufskrankheit nicht entgegen, so die Richter, weil die arbeitstechnischen Voraussetzungen der Berufskrankheit sowie ein geeignetes Krankheitsbild vorlagen.

(SG Dortmund / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel


16.01.2026

Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Die Grunderwerbsteuer soll erneut systematisch reformiert werden. Die Ergänzungstatbestände der Grunderwerbsteuer zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren.

weiterlesen
Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Meldung

nx123nx/123rf.com


16.01.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Reparieren ist besser als Wegwerfen. Mit dem neuen Recht auf Reparatur sollen es Verbraucher einfacher haben, sich für eine Reparatur zu entscheiden.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


16.01.2026

Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die Steuerberatung modernisieren, bürokratische Hürden abbauen und faire steuerliche Rahmenbedingungen schaffen.

weiterlesen
Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)