23.06.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Arthrose im Knie als Berufskrankheit?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Arbeitet ein Handwerker jahrelang einseitig kniend, kann eine einseitige Kniegelenksarthrose als Berufskrankheit anerkannt und entschädigt werden, entschied das Sozialgericht Dortmund.

Ein Gas- und Wasserinstallateurs war mehr als 13.000 Stunden mit einer kniebelastenden Tätigkeit beschäftigt. Es handelte sich um die so genannte Fechterstellung, die er pro Schicht jeweils mindestens eine Stunde ausüben musste. Wegen der Einseitigkeit der Gonarthrose bezweifelte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG) deren berufliche Verursachung und lehnte die Anerkennung einer Berufskrankheit ab.

Gericht erkennt Berufskrankheit an

Das Sozialgericht Dortmund verurteilte die BG jedoch mit Urteil vom 22.05.2015 (Az. S 18 U 113/10) dazu, die einseitige Kniegelenksarthrose als Folge der Berufskrankheit nach Nr. 2112 der Anlage 1 zur BKV anzuerkennen und dem Kläger eine Verletztenrente zu gewähren. Die einseitig ausgeprägte Kniegelenkserkrankung entspreche der jahrelangen kniebelastenden Arbeitshaltung in der Fechterstellung. Der Kläger hatte die einseitige Belastung mit dem überwiegenden Knien auf dem händigen, rechten Knie und Beugestellung im linken Knie plausibel dargelegt.

Übergewicht schadet Anerkennung nicht

Der altersvorauseilende Befund im rechten Kniegelenk, der erst nach Aufgabe der Tätigkeit festgestellt worden war, spreche für die berufliche Verursachung. Der berufskrankheitstypischen Körperveränderung stehe die Einseitigkeit der arthritischen Veränderung in den Knien nicht entgegen, sondern spreche hier für einen hinreichenden kausalen Zusammenhang. Schließlich stehe das Übergewicht des Klägers der Anerkennung der Berufskrankheit nicht entgegen, so die Richter, weil die arbeitstechnischen Voraussetzungen der Berufskrankheit sowie ein geeignetes Krankheitsbild vorlagen.

(SG Dortmund / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


15.06.2026

Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Nicht jede Erbauseinandersetzung führt automatisch zu einer vollständigen Befreiung von der Grunderwerbsteuer, zeigt das Urteil des FG Münster.

weiterlesen
Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Meldung

sdecoret/123rf.com


15.06.2026

AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Deutschland bekommt durch den Bundestagsbeschluss den lange erwarteten Rechtsrahmen für die Umsetzung des europäischen AI Act.

weiterlesen
AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


12.06.2026

BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht