Der Bundesrat hat das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) beraten. Es gab keine Einwendungen. Damit befindet sich das Gesetzesvorhaben auf der Zielgeraden.
Das Abschlussprüfungsreformgesetz setzt die prüfungsbezogenen Vorschriften der EU-Abschlussprüferrichtlinie um und führt die unmittelbar anwendbare EU-Abschlussprüferverordnung aus. Schwerpunktmäßig werden Änderungen des HGB erfolgen, etwas bei der Höchstlaufzeit des Prüfungsmandats: Kapitalmarktorientierte Unternehmen im Sinne des § 264d HGB können die gemäß Abschlussprüferverordnung auf zehn Jahre begrenzte Höchstlaufzeit des Prüfungsmandates durch öffentliche Ausschreibung oder Joint Audit auf 20 beziehungsweise 24 Jahre verlängern. Weitere Anpassungen betreffen unter anderem das Wertpapierhandelsgesetz, das Aktiengesetz und das Genossenschaftsgesetz.
(WPK vom 22.04.2016 / Viola C. Didier)