26.04.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

AReG hat den Bundesrat passiert

Beitrag mit Bild

Nachdem das AReG am vergangenen Freitag nun den Bundesrat passiert hat, stehen nur noch die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt aus.

Der Bundesrat hat das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) beraten. Es gab keine Einwendungen. Damit befindet sich das Gesetzesvorhaben auf der Zielgeraden.

Das Abschlussprüfungsreformgesetz setzt die prüfungsbezogenen Vorschriften der EU-Abschlussprüferrichtlinie um und führt die unmittelbar anwendbare EU-Abschlussprüferverordnung aus. Schwerpunktmäßig werden Änderungen des HGB erfolgen, etwas bei der Höchstlaufzeit des Prüfungsmandats: Kapitalmarktorientierte Unternehmen im Sinne des § 264d HGB können die gemäß Abschlussprüferverordnung auf zehn Jahre begrenzte Höchstlaufzeit des Prüfungsmandates durch öffentliche Ausschreibung oder Joint Audit auf 20 beziehungsweise 24 Jahre verlängern. Weitere Anpassungen betreffen unter anderem das Wertpapierhandelsgesetz, das Aktiengesetz und das Genossenschaftsgesetz.

(WPK vom 22.04.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jens-Hendrik Kern


12.03.2026

Stolperfalle Buchwertfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge

Mit Urteil vom 06.06.2025 (5 K 397/24) hat sich das FG Baden-Württemberg zur Buchwerfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge geäußert.

weiterlesen
Stolperfalle Buchwertfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge

Meldung

©Pixelot/fotolia.com


12.03.2026

Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Bei einer außerordentlichen Kündigung zählt nicht nur die Schwere der Vorwürfe, sondern ebenso die strikte Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

weiterlesen
Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


12.03.2026

BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei

Die ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)