26.04.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

AReG hat den Bundesrat passiert

Beitrag mit Bild

Nachdem das AReG am vergangenen Freitag nun den Bundesrat passiert hat, stehen nur noch die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt aus.

Der Bundesrat hat das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) beraten. Es gab keine Einwendungen. Damit befindet sich das Gesetzesvorhaben auf der Zielgeraden.

Das Abschlussprüfungsreformgesetz setzt die prüfungsbezogenen Vorschriften der EU-Abschlussprüferrichtlinie um und führt die unmittelbar anwendbare EU-Abschlussprüferverordnung aus. Schwerpunktmäßig werden Änderungen des HGB erfolgen, etwas bei der Höchstlaufzeit des Prüfungsmandats: Kapitalmarktorientierte Unternehmen im Sinne des § 264d HGB können die gemäß Abschlussprüferverordnung auf zehn Jahre begrenzte Höchstlaufzeit des Prüfungsmandates durch öffentliche Ausschreibung oder Joint Audit auf 20 beziehungsweise 24 Jahre verlängern. Weitere Anpassungen betreffen unter anderem das Wertpapierhandelsgesetz, das Aktiengesetz und das Genossenschaftsgesetz.

(WPK vom 22.04.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Doris Pöhlmann / Florian Nier


11.03.2026

Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Seit der Reform der Grundsteuer haben sich bereits zahlreiche Finanzgerichte mit den verschiedenen Grundsteuermodellen und deren verfassungsrechtlichen Aspekten auseinandergesetzt. Am Ende des vergangenen Jahres hatte sich nun auch der BFH zur kontrovers diskutierten Verfassungskonformität des Bundesmodells geäußert.

weiterlesen
Update Grundsteuer Frühling 2026 – Bundesmodell

Meldung

©estations/fotolia.com


11.03.2026

OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen dürfen nicht vergeben werden, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen.

weiterlesen
OLG Düsseldorf stoppt Schnelllade-Deal ohne Vergabeverfahren

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


11.03.2026

FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert

Das Urteil zeigt, dass Gerichte bei der Immobilienbewertung für erbschaftsteuerliche Zwecke stark auf tatsächlich am Markt erzielte Preise abstellen.

weiterlesen
FG Düsseldorf: Immobilien-Marktpreis zählt mehr als Schätzwert
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)