12.09.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitszeugnis ohne Streitigkeiten

Beitrag mit Bild

Über die Inhalte und Formulierungen im Arbeitszeugnis kann man trefflich streiten. Aber wie ist es mit den formalen Anforderungen wie Ausstellungsdatum, Unterschrift und Übermittlungsform?

Jeder Beschäftigte hat bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Deren Erstellung ist für Arbeitgeber jedoch eine unbeliebte Tätigkeit. Immerhin verursacht die Bescheinigung nicht nur viel Aufwand, sondern birgt auch enormes Konfliktpotenzial.

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält Aussagen zur Art und Zeitdauer der ausgeübten Tätigkeit. Auf Verlangen des Beschäftigten sind auch Aussagen über seine Leistungen und sein Verhalten aufzunehmen. Durch diesen Bewertungsteil wird aus dem einfachen Arbeitszeugnis ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Häufig stellen Unternehmen allerdings ohne explizite Anforderung der Beschäftigten ein qualifiziertes Zeugnis aus. Mit enormem Konfliktpotenzial: In ca. 30.000 erstinstanzlichen Verfahren ist das Arbeitszeugnis Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Insofern sind viele Arbeitgeber verunsichert: Welche Formulierungen sind zulässig? Was hat im Zeugnis zu stehen, was darf ausgelassen werden und wo liegen die Grenzen der Zeugniswahrheit?

Formale Vorgaben – Fehlerquellen – Konfliktpotenzial

Die Rechtsprechung hat die Direktive aufgestellt, dass Arbeitszeugnisse einerseits wahr, andererseits aber auch wohlwollend formuliert sein müssen, um den Arbeitnehmer in seinem weiteren beruflichen Fortkommen nicht zu stark zu behindern. Wie Sie bei der Zeugniserstellung und -erteilung unnötigen Aufwand und Ärger vor Gericht vermeiden, erfahren Sie im aktuellen PDF-Dossier von DER BETRIEB. Sie erhalten einen Überblick zur rechtssicheren Erstellung von Arbeitszeugnissen mit allen wichtigen formalen Vorgaben:

Slider-DB-Dossier-11-940-290


Weitere Meldungen


Meldung

artefacti/123rf.com


30.05.2025

PKW-Sacheinlage: Vorsteuerabzug trotz falscher Rechnungsadresse

Eine GmbH darf den Vorsteuerabzug für Investitionsgüter wie einen PKW geltend machen, wenn dieser unternehmerisch genutzt wird – selbst bei formalen Unschärfen.

weiterlesen
PKW-Sacheinlage: Vorsteuerabzug trotz falscher Rechnungsadresse

Meldung

Der Betrieb


30.05.2025

EFRAG: Hilfsmittel zum VSME

EFRAG bietet mit dem neuen Unterstützungspaket Tools für KMU, um freiwillige Nachhaltigkeitsberichte nach dem VSME-Standard zu erstellen.

weiterlesen
EFRAG: Hilfsmittel zum VSME

Meldung

Der Betrieb


28.05.2025

Klimaklage gegen RWE gescheitert – OLG Hamm weist Berufung zurück

Trotz grundsätzlicher Offenheit für klimabezogene Haftungsfragen entschied das OLG Hamm mangels konkreter Gefährdung gegen den Kläger.

weiterlesen
Klimaklage gegen RWE gescheitert – OLG Hamm weist Berufung zurück

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank