• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Arbeitszeitguthaben: Abbau auch bei Krankheit?

19.08.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Arbeitszeitguthaben: Abbau auch bei Krankheit?

Beitrag mit Bild

Bei kündigungsbedingter Freistellung eines Mitarbeiters kann dessen Arbeitszeitguthaben auch bei Krankheit abgebaut werden.

Wird ein Mitarbeiter im Zuge einer Kündigung freigestellt und erkrankt in dieser Zeit, darf der Arbeitgeber trotzdem das Arbeitszeitguthaben abbauen, stellt das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz klar.

Im Streitfall wurde einem Industriemechaniker im September ordentlich zum Ende Dezember gekündigt. Sein Arbeitgeber stellte ihn frei. Das Gehalt erhielt er weiter, allerdings unter Anrechnung seines Urlaubs und der Guthabenstunden auf dem Arbeitszeitkonto. Der Mann erhob Kündigungsschutzklage. Nachdem sich eine gütliche Einigung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht erzielen ließ, nahm der Arbeitgeber seine Kündigung zurück. Gleichzeitig forderte er den Mitarbeiter auf, seine Arbeit sofort wieder aufzunehmen. Dieser seinerseits nahm die Kündigungsschutzklage zurück und war seit dem 13. November ununterbrochen krankgeschrieben.

Arbeitgeber kürzt Arbeitszeitkonto

Obwohl der Mann für die Zeit vom 13. November bis zum 5. Dezember eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegte, kürzte der Arbeitgeber sein Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto um fast 70 Stunden. Der Mitarbeiter war jedoch der Meinung, sein Arbeitgeber sei während seiner Erkrankung nicht berechtigt, das Guthaben abzubauen.

Arbeitnehmer trägt Risiko bei Freistellung

In der Entscheidung des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 19.11.2015 (Az. 5 Sa 342/15) erhielt der Arbeitgeber Recht. Bei einer Freistellung trage der Arbeitnehmer grundsätzlich selbst das Risiko, die gewonnene Freizeit unter Umständen nicht so nutzen zu können wie geplant. Das gelte auch für den Fall einer nachträglich krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.

(DAV, PM vom 16.08.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

tashka2000/123rf.com


19.10.2026

Photovoltaikanlage trotz Wärmepumpe nicht steuerbegünstigt

Solarstrom für die Wärmepumpe macht eine Photovoltaikanlage noch nicht zu einer steuerlich begünstigten Heizungsmaßnahme.

weiterlesen
Photovoltaikanlage trotz Wärmepumpe nicht steuerbegünstigt

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


19.10.2026

Bundesrat kritisiert Details bei geplanter Einkommensteuerreform

Die geplante Einkommensteuerreform bringt Entlastungen für viele, höhere Belastungen für manche und Forderungen des Bundesrats nach Nachbesserungen.

weiterlesen
Bundesrat kritisiert Details bei geplanter Einkommensteuerreform

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


16.10.2026

Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand

Deutschlands Gemeinden erzielen 2025 erneut Rekordeinnahmen aus der Gewerbesteuer, während das Grundsteueraufkommen unverändert bleibt.

weiterlesen
Gewerbesteuer erreicht neuen Höchststand
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht